Mietschulden

Wenn Sie mit zwei aufeinander folgenden Mietzahlungen in Verzug geraten sind, dann kann Ihr Vermieter die Wohnung fristlos kündigen. Gleiches gilt, wenn über einen längeren Zeitraum nur Teilbeträge gezahlt wurden, die insgesamt wieder Rückstände von zwei Monatsmieten ergeben. Setzen Sie sich umgehend mit Ihrem Vermieter in Verbindung und klären, ob Sie Ihren Mietrückstand in Teilbeträgen zurückzahlen können.

Wichtig

Die meisten Vermieter sind erstaunlich entgegenkommend, wenn Sie mit offenen Karten spielen. Versuchen Sie am besten im Gespräch mit dem Vermieter eine gemeinsame Lösung zu finden.

Nehmen Sie Kontakt zu einer Sozialberatungs- oder Schuldnerberatungsstelle auf

Nach einer fristlosen Kündigung fordert Ihr Vermieter Sie in der Regel auf, die Wohnung zu räumen. Es droht Obdachlosigkeit. Bei Mietrückständen sollten Sie auf alle Fälle sofort Kontakt zu einer Sozialberatungs- oder Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe aufnehmen. Eine Übersicht der Schuldnerberatungsstellen in Wiesbaden finden Sie hier.

Jobcenter oder Sozialamt können unterstützen

In bestimmten Fällen kann das Jobcenter nach § 22 Absatz 8 SGB II die Mietrückstände zur Sicherung der Unterkunft übernehmen, da sonst Wohnungslosigkeit droht. Das Jobcenter gewährt Bedürftigen bei Mietschulden allerdings ausschließlich ein Darlehen, um die Schulden zu bezahlen. Auf der Website des Kommunalen Jobcenter Wiesbaden finden Sie weitere Informationen zur Übernahme von Unterkunftskosten. Die entsprechende gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe befindet sich in § 36 Absatz 1 SGB XII.


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