Rechtliche Fragen

Kündigungsschutz während der Schwangerschaft

Die Kündigung einer schwangeren Frau ist bis vier Monate nach der Entbindung verboten. Voraussetzung dafür ist, dass dem Arbeitgeber die Schwangerschaft bekannt ist oder innerhalb von 14 Tagen nach der Kündigung bekannt gemacht wird - dieser Zeitraum kann sich auch verlängern, wenn die Frau die Schwangerschaft aus einem nicht von ihr zu vertretenden Grund nicht mitteilen konnte.


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