Finanzielle Hilfen
Bundesstiftung Mutter und Kind
Sie können unter bestimmten Voraussetzung eine finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung Mutter und Kind erhalten. Die Bundesstiftung unterstützt schwangere Frauen und Familien in Notlagen. Sie hilft vor allem bei der Babyerstausstattung, der Weiterführung des Haushaltes, bei der Wohnung und Einrichtung sowie bei der Kinderbetreuung. Die Höhe und Dauer der Unterstützung richtet sich nach den besonderen Umständen der persönlichen Notlage.
Voraussetzungen für die Hilfe sind:
- dass Sie schwanger sind
- dass Sie sich in einer persönlichen finanziellen Notlage befinden
- eine Beratung durch eine Schwangerschaftsberatungsstelle
- dass der Antrag in einer Schwangerschaftsberatungsstelle vor der Geburt des Kindes gestellt wird und
- dass Sie einen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Hilfe aus der Bundesstiftung Mutter und Kind. Um einen Antrag zu stellen, vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Termin in einer Schwangerschaftsberatungsstelle.
Hier finden Sie den Informationsflyer der Bundesstiftung Mutter und Kind in vielen Sprachen:
Sprachen - Bundesstiftung Mutter und Kind
Bischöflicher Hilfsfonds
Sie können beim SkF e. V. Wiesbaden als katholische Schwangerschaftsberatung auch Mittel aus dem „Bischöflichen Hilfsfonds“ erhalten. Der katholischen Kirche ist es ein Anliegen, schwangere Frauen und Frauen in der frühen Familienphase zu unterstützen. Liegt eine Notlage vor, so können Sie sich an eine Schwangerschaftsberatungsstelle von Caritas und Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) wenden und mit einer Beraterin sprechen. Diese prüft dann, ob hier ein Antrag gestellt werden kann.
Weitere Themen:
Schwangerschaft & Geburt