Finanzielle Hilfen

Bundesstiftung Mutter und Kind

Sie können unter bestimmten Voraussetzung eine finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung Mutter und Kind erhalten. Die Bundesstiftung unterstützt schwangere Frauen und Familien in Notlagen. Sie hilft vor allem bei der Babyerstausstattung, der Weiterführung des Haushaltes, bei der Wohnung und Einrichtung sowie bei der Kinderbetreuung. Die Höhe und Dauer der Unterstützung richtet sich nach den besonderen Umständen der persönlichen Notlage.

Voraussetzungen für die Hilfe sind:

  • dass Sie schwanger sind
  • dass Sie sich in einer persönlichen finanziellen Notlage befinden
  • eine Beratung durch eine Schwangerschaftsberatungsstelle
  • dass der Antrag in einer Schwangerschaftsberatungsstelle vor der Geburt des Kindes gestellt wird und
  • dass Sie einen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben

Zuschüsse aus der Bundesstiftung sind nur zulässig, wenn die notwendige Hilfe auf andere Weise nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist oder ausreicht. Die Leistungen der Bundesstiftung werden nicht auf das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe und andere Sozialleistungen angerechnet. Um einen Antrag zu stellen, vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Termin in einer Schwangerschaftsberatungsstelle.

Wichtig

Die Leistungen der Bundesstiftung werden nicht auf das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe und andere Sozialleistungen angerechnet. Um einen Antrag zu stellen, vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Termin in einer Schwangerschaftsberatungsstelle.

Bischöflicher Hilfsfonds

Sie können beim SkF e. V. Wiesbaden als katholische Schwangerschaftsberatung auch Mittel aus dem „Bischöflichen Hilfsfonds“ erhalten. Der katholischen Kirche ist es ein Anliegen, schwangere Frauen und Frauen in der frühen Familienphase zu unterstützen. Liegt eine Notlage vor, so können Sie sich an eine Schwangerschaftsberatungsstelle von Caritas und Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) wenden und mit einer Beraterin sprechen. Diese prüft dann, ob hier ein Antrag gestellt werden kann.


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