Ehrenamt
Tätigkeitsprofil
der ehrenamtlichen Arbeit im SkF
Vorstand
1.
Ziele und Inhalte der ehrenamtlichen Mitarbeit
Erbringen
und Organisieren partnerschaftlicher und anwaltschaftlicher
Hilfen für Benachteiligte
Einbringen
von Berufs- und Lebenserfahrungen zur Fortentwicklung der
sozialen Arbeit
Einfordern
von Verständnis, Solidarität und Toleranz für
Frauen und Familien mit Kindern in der Gesellschaft
Erweitern
des Spektrums der verfügbaren Hilfen
Eintreten
für die Anliegen der Beratungsstelle und der Bischofsaktion
„Wir lassen Sie nicht allein“
Definieren
der strategischen Ziele für den Ortsverein, d.h. was bietet
der SkF für wen, zu welchen Kosten und zu welchem Zeitpunkt
an
Verantwortung
für den Alleingesellschafter SkF in der Trägerschaft
für das Jugendhilfezentrum Johannesstift
2.
Tätigkeitsschwerpunkte
§
15 Satzung SkF e. V.
(1) Der Vorstand hat für die
Erfüllung der Vereinsaufgaben Sorge zu tragen.
Ihm
obliegt insbesondere
die Ausrichtung der Vereinsarbeit gemäß
§ 5
die Einhaltung der Regelungen des § 6
die
Werbung neuer Mitglieder
die Beteiligung der Mitglieder an der
Erfüllung der Vereinsaufgaben
die Einstellung und Führung
von Fachpersonal unter den besonderen Bedingungen eines
katholischen Frauen- und Fachverbands
die Förderung der
Zusammenarbeit zwischen für den Verein ehrenamtlich und
beruflich Tätigen
die Sicherung der fachlichen Qualität
der Arbeit
die Sorge für die Fortbildung von ehrenamtlich
und beruflich für den Verein Tätigen
die
Verantwortung für den Haushaltsplan
die Vertretung des
Verbands in Gremien
die Öffentlichkeitsarbeit
die
Fortentwicklung des Vereins, Erstellung / Anwendung einer
Geschäftsordnung.
(2) Der Vorstand vertritt den Verein im
Rechtsverkehr.
Zu allen den Verein berechtigenden und
verpflichtenden Willenserklärungen ist Dritten gegenüber
die schriftliche Erklärung von zwei Vorstandsmitgliedern
erforderlich und ausreichend.
(3) Im Innenverhältnis der
Mitglieder untereinander – nicht Dritten gegenüber –
ist der Vorstand verpflichtet, bei Erwerb und Veräußerung
von Immobilien und Grundstücken und der Einbringung von
Heimen und anderen Einrichtungen in andere Rechtsträger den
Zentralvorstand des Gesamtvereins rechtzeitig zu informieren.
(4)
Der Vorstand kann die Führung der laufenden Geschäfte
auf eine zu diesem Zweck bestellte Geschäftsführung
übertragen.
3.
Anforderungen an die Ehrenamtlichen
Volljährigkeit
Bürgerliches,
christlich motiviertes Engagement und Zugehörigkeit zur
kath. Kirche
Fähigkeit
zu umsichtigem Handeln auch in Belastungssituationen
Fähigkeit
die Interessen des Vereins um- und durchzusetzen
Bereitschaft
zur Übernahme und Delegation von Verantwortung
Sitzungsmanagement
Kompetenzen
im strategischen Denken und wirtschaftlichen Handeln
Bereitschaft
sich fortzubilden und ihre Kompetenzen zu erweitern
Identifikation
mit dem Leitbild des Sozialdienst katholischer Frauen
Ordentliche
Mitgliedschaft im Verein
4.
Leistungen des Sozialdienst katholischer Frauen
Informationsgespräch
und Informationsmaterial über die Arbeitsbereiche des SkF
Ausführliches
Vorgespräch zur Klärung des Einsatzbereiches
Einführung
und kontinuierliche Begleitung
Einladung
zu Ehrenamtlichentreffen, Fortbildungen und den Veranstaltungen
des Vereins, z.B. Mitgliederversammlung
Erstattung
von Dienstreisekosten
Fahrt-
und Sachkostenerstattung nur nach Absprache
Haftpflicht-
und Unfallversicherung
Auf
Wunsch Bescheinigung über den geleisteten ehrenamtlichen
Dienst
5.
Sonstige Rahmenbedingungen
Einsatzort:
SkF Beratungsstelle, Platter Str. 80, 65193 Wiesbaden
Parkplätze
sind vorhanden
Copyright
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Wiesbaden
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