Ehrenamt

Tätigkeitsprofil der ehrenamtlichen Arbeit im SkF Vorstand

1. Ziele und Inhalte der ehrenamtlichen Mitarbeit

  1. Erbringen und Organisieren partnerschaftlicher und anwaltschaftlicher Hilfen für Benachteiligte

  2. Einbringen von Berufs- und Lebenserfahrungen zur Fortentwicklung der sozialen Arbeit

  3. Einfordern von Verständnis, Solidarität und Toleranz für Frauen und Familien mit Kindern in der Gesellschaft

  4. Erweitern des Spektrums der verfügbaren Hilfen

  5. Eintreten für die Anliegen der Beratungsstelle und der Bischofsaktion „Wir lassen Sie nicht allein“

  6. Definieren der strategischen Ziele für den Ortsverein, d.h. was bietet der SkF für wen, zu welchen Kosten und zu welchem Zeitpunkt an

  7. Verantwortung für den Alleingesellschafter SkF in der Trägerschaft für das Jugendhilfezentrum Johannesstift



2. Tätigkeitsschwerpunkte

§ 15 Satzung SkF e. V.
(1) Der Vorstand hat für die Erfüllung der Vereinsaufgaben Sorge zu tragen.
Ihm obliegt insbesondere
die Ausrichtung der Vereinsarbeit gemäß § 5
die Einhaltung der Regelungen des § 6
die Werbung neuer Mitglieder
die Beteiligung der Mitglieder an der Erfüllung der Vereinsaufgaben
die Einstellung und Führung von Fachpersonal unter den besonderen Bedingungen eines katholischen Frauen- und Fachverbands
die Förderung der Zusammenarbeit zwischen für den Verein ehrenamtlich und beruflich Tätigen
die Sicherung der fachlichen Qualität der Arbeit
die Sorge für die Fortbildung von ehrenamtlich und beruflich für den Verein Tätigen
die Verantwortung für den Haushaltsplan
die Vertretung des Verbands in Gremien
die Öffentlichkeitsarbeit
die Fortentwicklung des Vereins, Erstellung / Anwendung einer Geschäftsordnung.
(2) Der Vorstand vertritt den Verein im Rechtsverkehr.
Zu allen den Verein berechtigenden und verpflichtenden Willenserklärungen ist Dritten gegenüber die schriftliche Erklärung von zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich und ausreichend.
(3) Im Innenverhältnis der Mitglieder untereinander – nicht Dritten gegenüber – ist der Vorstand verpflichtet, bei Erwerb und Veräußerung von Immobilien und Grundstücken und der Einbringung von Heimen und anderen Einrichtungen in andere Rechtsträger den Zentralvorstand des Gesamtvereins rechtzeitig zu informieren.
(4) Der Vorstand kann die Führung der laufenden Geschäfte auf eine zu diesem Zweck bestellte Geschäftsführung übertragen.



3. Anforderungen an die Ehrenamtlichen

  1. Volljährigkeit

  2. Bürgerliches, christlich motiviertes Engagement und Zugehörigkeit zur kath. Kirche

  3. Fähigkeit zu umsichtigem Handeln auch in Belastungssituationen

  4. Fähigkeit die Interessen des Vereins um- und durchzusetzen

  5. Bereitschaft zur Übernahme und Delegation von Verantwortung

  6. Sitzungsmanagement

  7. Kompetenzen im strategischen Denken und wirtschaftlichen Handeln

  8. Bereitschaft sich fortzubilden und ihre Kompetenzen zu erweitern

  9. Identifikation mit dem Leitbild des Sozialdienst katholischer Frauen

  10. Ordentliche Mitgliedschaft im Verein



4. Leistungen des Sozialdienst katholischer Frauen

  1. Informationsgespräch und Informationsmaterial über die Arbeitsbereiche des SkF

  2. Ausführliches Vorgespräch zur Klärung des Einsatzbereiches

  3. Einführung und kontinuierliche Begleitung

  4. Einladung zu Ehrenamtlichentreffen, Fortbildungen und den Veranstaltungen des Vereins, z.B. Mitgliederversammlung

  5. Erstattung von Dienstreisekosten

  6. Fahrt- und Sachkostenerstattung nur nach Absprache

  7. Haftpflicht- und Unfallversicherung

  8. Auf Wunsch Bescheinigung über den geleisteten ehrenamtlichen Dienst



5. Sonstige Rahmenbedingungen

  1. Einsatzort: SkF Beratungsstelle, Platter Str. 80, 65193 Wiesbaden

  • Gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Buslinie 6, Haltestelle Rothstraße)

  1. Parkplätze sind vorhanden



Formular Aufnahmeantrag für SkF [PDF, 49 kB]

Formular Bereitschaft ehrenamtliche Mitarbeit [PDF, 77 kB]

Formular Vereinbarung ehrenamtliche Tätigkeit [PDF, 52 kB]



 

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Stand: 17.10.2011