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100
Jahre
Rosemarie
Bürger Die Außenfürsorge stellte für den Katholischen Fürsorgeverein Wiesbaden neben dem Betreiben eines Zufluchtshauses von Anfang an eine zweite, ebenso wichtige Aufgabe dar. Sie wurde - und wird bis heute - zu einem großen Teil von ehrenamtlich tätigen Frauen übernommen. Bereits wenige Jahre nach der Vereinsgründung wurde jedoch zusätzlich eine erste ausgebildete Fürsorgerin eingestellt. Sie kümmerte sich vordringlich um uneheliche Mütter und ihre Kinder, übernahm Vormundschaften und betreute straffällig gewordene weibliche Jugendliche. Nach dem zweiten Weltkrieg lagen die Hauptaufgaben der Außenfürsorge in der Betreuung von Waisen und Halbwaisen, der Adoptionsvermittlung, der Gefangenenfürsorge und der Betreuung von Geschlechtskranken. Zwei weitere Fürsorgerinnen wurden eingestellt, um den vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden. In den folgenden Jahren verlor ein Teil der nach dem Krieg so wichtigen Aufgaben an Bedeutung. Hingegen wurde ein stetiger Anstieg ungewollter Schwangerschaften und illegaler Abtreibungen verzeichnet. Einer der Gründe hierfür waren die vielen amerikanischen Soldaten, die in mehreren Kasernen in Wiesbaden lebten. Die Schwangeren, die jungen Mütter und unehelichen Kinder benötigten verstärkt Beratung und Hilfe. Der gesellschaftlich-politische Umbruch seit den siebziger Jahren hatte zur Folge, dass die Schwangerenberatung neben den Vormundschaften und Pflegschaften nun den größten Teil der Arbeit ausmachte. Der Sozialdienst katholischer Frauen, wie der Fürsorgeverein nun hieß, richtete eine eigene Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle ein, in der eine eigens dafür ausgebildete Sozialarbeiterin tätig war. Die Beratungsstelle des SkF in der Platter Straße erfüllt heute eine Vielzahl von Aufgaben, bei deren Erledigung hauptamtliche und ehrenamtliche Kräfte zusammenwirken.
Schwangerschaftskonfliktberatung -Schwangerschaftsberatung Eine Schwangerschaft kann die Lebensplanung von Frauen und Männern entscheidend verändern. Je nach Lebenssituation können wechselnde Reaktionen und Gefühle ausgelöst werden - von Freude und Hoffnung bis hin zu Unsicherheit und Angst. Im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft können Probleme und Konfliktsituationen auftreten, die Hilfe von außen erfordern. Als in den siebziger Jahren die Sorge um das ungeborene Leben einen immer größeren Raum einnahm, erließ die Deutsche Bischofskonferenz erstmals 1973 „Rahmenrichtlinien für die Beratung und Hilfsmaßnahmen zum Schutz des ungeborenen Lebens" und 1974 „Richtlinien für die Arbeitsweise katholischer Beratungsstellen für werdende Mütter in Konfliktsituationen" mit dem Ziel, den Schutz des ungeborenen Lebens zu gewährleisten, Schwangerschaftsabbrüche zu vermeiden und konkrete Hilfen in besonderen Notsituationen zu leisten. Nach langen politischen Diskussionen erfolgte 1976 die Änderung des § 218 StGB: Der Schwangerschaftsabbruch wurde unter bestimmten Bedingungen straffrei (Indikationsmodell). Die deutschen Bischöfe erklärten daraufhin, dass der uneingeschränkte Schutz des ungeborenen Kindes staatlicherseits nicht mehr gewährleistet sei. Es wurden Beratungsstellen mit kirchlicher und später auch mit staatlicher Anerkennung eingerichtet, die besondere Angebote für schwangere Frauen in Konfliktsituationen entwickelten. Sehr schnell wurde klar, dass für die Schwangerschaftskonfliktberatung ein breites Fachwissen nötig war. Eine spezielle, auf die Beratung zugeschnittene, dreijährige Ausbildung wurde und wird auch heute noch bundesweit vom Deutschen Caritasverband und von der Zentrale des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. für katholische Beraterinnen angeboten. In Wiesbaden wurde 1978 vom SkF die noch heute bestehende Schwangerschaftsberatungsstelle eingerichtet mit Sitz in der Friedrichstrasse 30. Frau Gertrud Mainka war die erste Beraterin aus Wiesbaden, die im Jahr 1980 den erstmalig durchgeführten zweijährigen Ausbildungskurs beim Deutschen Caritasverband in Freiburg abschloss. Von Anfang an war eindeutig klar, dass nicht nur Frauen beraten werden, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, sondern alle Frauen, die, ausgelöst durch die Schwangerschaft, Probleme psychischer, physischer und/oder finanzieller Art haben. Seit 1973 gibt es im Bistum Limburg den Bischöflichen Hilfsfonds, der unbürokratisch direkte finanzielle Hilfe leistet für werdende Mütter in Not- und Konfliktsituationen. Anfang der achtziger Jahre wurde staatlicherseits die „Bundesstiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" gegründet, um Frauen im Schwangerschaftskonflikt finanzielle Mittel zu gewähren, die ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern. Zur Schwangerschaftskonfliktberatung kommen Frauen oder Paare bis zur zwölften Schwangerschaftswoche, die aufgrund ihrer persönlichen Situation oder finanziellen Lage unsicher sind in ihrer Entscheidung für oder gegen das Kind. In einem oder mehreren Gesprächen wird versucht, die Situation zu klären und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten für ein Leben mit dem Kind zu finden. Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Unabhängig davon, wie sich die Frauen entscheiden, können sie auch später die kostenlosen Beratungsangebote des SkF in Anspruch nehmen. Durch den Fall der Mauer 1989 und die Vereinigung der beiden deutschen Staaten stießen zwei unterschiedliche Gesetze aufeinander, und die politische Debatte um den § 218 flammte erneut auf. Der Bundestag beschloss 1992 eine „Fristenregelung mit Beratungspflicht". In dem nun folgenden langjährigen Ringen um den Verbleib der katholischen Beratungsstellen im staatlichen Beratungssystem erklärte der Papst im November 1999 die Ausstellung einer Beratungsbescheinigung nach erfolgter Konfliktberatung mit den Lehren der katholischen Kirche als unvereinbar. Die katholischen Beratungsstellen sollten jedoch ihre Beratung nicht zuletzt wegen ihrer Qualität fortsetzen, ja sogar intensivieren und ausbauen. Die Deutsche Bischofskonferenz beschloss daraufhin, ab dem 1. Januar 2001 keine Nachweise über durchgeführte Konfliktberatungen auszustellen. Gleichzeitig begannen die Bistümer, ihre Beratungsarbeit konzeptionell neu zu ordnen. Bischof Kamphaus hatte sich im Bistum Lim-burg mit großem Engagement und aus tiefer persönlicher Überzeugung für die Fortführung der Schwangerschaftskonfliktberatung im staatlichen System eingesetzt. Sein dringlichstes Anliegen war, die Frauen nicht allein zu lassen in ihrem Gefühls-Chaos und ihrer verzweifelten Situation, mit ihren Ängsten und ihrer Unsicherheit, mit ihrer Ambivalenz zum Kind. Die Schwangerschaftsberatungsstelle sollte ein Ort sein, wo Frauen jeder Religion und Herkunft vorurteilsfrei und ohne äußeren Druck über IHREN Konflikt reden können. Durch die Vernetzung mit einem umfassenden sozialen Hilfesystem konnten den ratsuchenden Frauen von der Beraterin Unterstützung gegeben und Perspektiven für ein Leben mit dem Kind aufgezeigt werden. Um sich persönlich ein Bild zu machen, besuchte Bischof Kamphaus mehrmals alle Beratungsstellen des Bistums, so auch die des SkF Wiesbaden. Hier sprach er mehrere Stunden lang mit sechs Frauen über ihr Leben, ihre persönlichen Hintergründe und ihre Motivation, die zur maßgeblichen Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch beitrugen. Bis zum Jahr 2001 kamen jährlich etwa fünfzig Frauen zum SkF Wiesbaden zur Konfliktberatung. Danach entschied sich ein Drittel bis die Hälfte der Frauen für das Kind und nutzte häufig die angebotene weitere Betreuung durch die Beraterin. Frauen, die nach der Geburt ohne Partner waren, besuchten gerne die Gruppe für allein erziehende Frauen. Hier fanden und finden sie heute noch Orientierung, Hilfestellung und Kontakte in ihrer neuen Lebenssituation. Unter dem Motto „Wir lassen Sie nicht allein" war im November 1998 die „Aktion Konfliktberatung" im Bistum ins Leben gerufen worden. „Die Aktion war Ermutigung und Angebot an die vom Schwangerschaftskonflikt betroffenen Menschen. Gleichzeitig formuliert sie einen Anspruch an die Hilfe der Katholiken im Bistum Limburg:Zur Stelle zu sein in einer Weise, die Betroffene als Nähe erfahren und als Begleitung, die weiterbringt.... Sie ist Glaubensinitiative, die den einzelnen in allen Facetten seiner Menschlichkeit wahrnimmt und ihm die Augen öffnen will für das Geschenk des Lebens. In der einfühlsamen Hilfe für den einzelnen drücken Katholiken in Bistum, Regionen und Pfarrgemeinden ihren Glauben an das Leben und ihre Hoffnung aus." (aus der Konzeption „Aktion Konfliktberatung"). Durch das Engagement von Pfarrgemeinden und ehrenamtlichen Helfern entstand ein Netzwerk aus Hilfen vor Ort. Aus einer diesen Initiativen war beim SkF Wiesbaden der„Kleiderladen" entstanden. Ein Raum in der Beratungsstelle wurde zur Verfügung gestellt, und einmal wöchentlich gaben ehrenamtlich tätige Frauen gespendete, gut erhaltene Baby-und Kinderkleider an bedürftige Frauen kostenlos weiter. Nachfrage und Bedarf stiegen unaufhörlich. Ein Umzug mit Vergrößerung der Räumlichkeiten wurde unabdingbar. Dies führte im April 2001 zur Gründung des „SkF AnziehTreffs". Dank der freundlichen Unterstützung der Bonifatiusge-meinde konnten Räume einer Wohnung in der Friedrichstrasse 30 angemietet werden, im selben Haus, in dem vor fast dreißig Jahren die Schwangerschaftsberatungsstelle gegründet worden war. Das Bistum Limburg blieb zunächst auch weiterhin im staatlichen System und versuchte, auf neuen Wegen das Hilfsangebot zu erweitern, um Frauen im Schwangerschaftskonflikt noch gezielter ansprechen zu können. Am 8. März 2002 wurde jedoch auch die Diözese Limburg durch den Vatikan angewiesen, aus der Konfliktberatung nach §§ 218/219 StGB auszusteigen. Die Umsetzung dieser Anweisung erfolgte ab dem 1. Juli 2002. In der Praxis bedeutet dies heute, dass zwar Schwangerschaftskonfliktberatungen durchgeführt werden, jedoch keine Beratungsnachweise ausgestellt werden dürfen. Die gesetzliche Anerkennung wurde entzogen. Die Anzahl der Konfliktberatungen hat sich seitdem drastisch reduziert. Unter dem Motto „Aktion Konfliktberatung - ohne Schein" setzt das Bistum Lim-burg die Arbeit „Beratung und Hilfe für Schwangere in Not" fort, mit dem Ziel, weiterhin betroffene Frauen in ihrem Lebenskontext zu erreichen und ihnen auch zukünftig dauerhaft und verlässlich Hilfen anzubieten, vor allem dann, wenn das Kind nicht geplant war. Der Schutz des Lebens, insbesondere des ungeborenen Lebens, bleibt weiterhin eine unserer grundlegenden Aufgaben. Seit jeher sind die katholischen Schwangerschaftsberatungsstellen einem Konzept verpflichtet, das die gesamte Lebenssituation der ratsuchenden Frauen und ihrer Familien in die Beratung mit einbezieht und langfristige Hilfen und Unterstützung für ein Leben mit dem Kind anbietet.
Als katholische Schwangerschaftsberatungsstelle hat der SkF die kirchliche Anerkennung und ist vom Bischof mit der Aufgabe der Schwangerschaftsberatung beauftragt. Die Bischöflichen Richtlinien haben daherfürdie Schwangerschaftsberatungsstellen über den gesetzlichen Rahmen hinaus grundlegende Bedeutung. Die Qualität der Arbeit und die Einhaltung der Richtlinien werden in Abständen von drei Jahren auf Veranlassung des Bischofs überprüft. Die gesellschaftliche und politische Situation und damit auch die Sozialpolitik haben sich in den letzten Jahren grundlegend geändert. Familie, Arbeit, Beruf und Lebenswelt unterliegen einem enormen Wandel. Die Notsituationen schwangerer Frauen und deren Familien werden immer komplexer. Auf die sich daraus immer wieder verändernden Bedürfnisse muss die Schwangerschaftsberatungsstelle reagieren, um auch zukünftig den Ratsuchenden eine adäquate Hilfe und Lebensperspektive bieten zu können. Gerade nach dem Ausstieg ist es besonders wichtig, in der Öffentlichkeit deutlich zu machen, dass der SkF weiterhin ein umfassendes qualifiziertes Beratungs- und Hilfsangebot im Kontext von Schwangerschaft und Geburt vorhält. Zur Beratung kommen Frauen bzw. Paare mit persönlichen Fragen oder Problemen in der Schwangerschaft und zurGeburt, in Partnerschafts und Familienkonflikten, bei wirtschaftlichen oder sozialen Notlagen, in Fragen zu Verhütung und Familienplanung sowie zum Umgang und zur Gestaltung von Sexualität. Es werden Informationen gegeben zu gesetzlichen Ansprüchen, wie z.B. Kindergeld, Elterngeld/Elternzeit, SGB II, Unterhalt, Mutterschutz, Kindschaftsrecht. Konkrete Hilfe wird angeboten bei der Kontaktaufnahme zu Behörden, Fachdiensten, medizinischen Einrichtungen, Durchsetzung von Rechtsansprüchen und der Vermittlung von Sachleistungen, wie z.B. zum SkF AnziehTreff. Bei einem geringen Einkommen kann eine Schwangere finanzielle Unterstützung aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind". oder dem „Bischöflichen Hilfsfonds" beantragen, um Schwangerschaftsbekleidung und Babyerstausstattung zu kaufen. Je nach Problemlage bieten die Beraterinnen fortlaufende Gespräche an. Auch nach der Geburt des Kindes können sich Frauen zur weiteren Unterstützung an die Beratungsstelle wenden. Über 550 Frauen nahmen in den letzten Jahren die angebotenen Hilfen in Anspruch. Die Beratung findet unabhängig von Religion oder Nationalität statt und ist kostenlos. Auf Wunsch kann sie auch anonym erfolgen. Jede Beraterin unterliegt der Schweigepflicht. Um den vielfältigen und unterschiedlichen Beratungsanliegen gerecht werden zu können, benötigen die zur Zeit sieben Beraterinnen des SkF Wiesbaden ein breites fachliches Wissen aus dem Bereich sozialarbeiterischer und pädagogischer Hilfen, rechtliche Kenntnisse, insbesondere im Sozial- und Familienrecht, medizinisch-biologische Kenntnisse, Wissen um psychodynamische Zusammenhänge, verschiedene Beratungsansätze und methodische Kompetenz für die Einzel-, Paar- und Mehrpersonenberatung etc. Im Interesse der Klientinnen wird ein hoher Qualitätsanspruch an die Arbeitder Beratungsstelle gestellt und an deren kontinuierlicher Verbesserung gearbeitet. Das Angebot des Beratungs- und Hilfenetzes vor, während und nach einer Schwangerschaft geht dabei weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Entsprechend dem ganzheitlichen Ansatz der Beratung und der Komplexität der Problemkonstellationen richtet der SkF den Fokus auf die gesamte Lebenssituation der Ratsuchenden. Langjährige Erfahrung, Kooperation und Vernetzung der Beratungsstelle mit anderen sozialen Diensten, Behörden und Einrichtungen, das Zurückgreifen auf kirchliche Fachdienste, die Einbeziehung von Kirchengemeinden und die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen sind Qualitätsmerkmale der Arbeit, die stetig ausgebaut und gefördert werden. Große Tradition hat die Verknüpfung von Beratungspraxis und sozialpolitischem Engagement. Als Instrument zur Entwicklung und Umsetzung innovativer Unterstützungsangebote und zur Erschließung weiterer ehrenamtlicher Hilfen kommt der Projektarbeit eine besondere Bedeutung zu. Allerdings gelingt die Weiterentwicklung der Arbeit nur, wenn eine ausreichende finanzielle Grundlage gewährleistet ist. Gruppenarbeit mit allein Erziehenden Seit über zwanzig Jahren bietet der Sozialdienst katholischer Frauen alleinerziehenden Müttern mit Kindern bis zu drei Jahren die Teilnahme an einer Gruppe an. Mit der Schwangerschaft und der Geburt eines Kindes beginnt für eine Frau eine neue Lebenssituation, in der Unterstützung und Orientierung wichtig sind, vor allem, wenn sie alleine lebt. Die Trennung bzw. das Verlassenwerden vom bisherigen Lebenspartner ist eine zutiefst verunsichernde Erfahrung. Das Wegbrechen der bisherigen Lebensgrundlage, die oft neu zu gestaltende, unsichere finanzielle Situation, der Druck der alleinigen Verantwortung für das Kind, die mangelnde soziale Unterstützung und die noch ungeklärte Beziehung zum Kindesvater sind häufig verbunden mit vielerlei Ängsten und Verletzungen. Die Gruppe soll ein Begegnungs- und Kommunikationsforum sein, in dem Zusammengehörigkeit und Verlässlichkeit in Beziehungen erlebt werden kann. Frauen in ähnlichen Lebenssituationen lernen sich kennen, profitieren von den Erfahrungen und Informationen der anderen und stützen sich gegenseitig. Gemeinschaft wird positiv erlebt. Im Umgang miteinander werden die eigenen vorhandenen Fähigkeiten und Kompetenzen gestärkt und ausgebaut. Die Erziehungskompetenz der Frauen wird gefördert, indem sie Anregungen bekommen, sich mit ihrem Kind zu beschäftigen. Sie lernen schwierige Situationen zu meistern (starke Mutter - starkes Kind) und die entwicklungsgemäßen Bedürfnisse der Kinder im Erziehungsalltag zu erkennen und zu berücksichtigen. Mit der Beraterin treffen sich die Frauen regelmäßig zu Gesprächen, Informationsaustausch, Veranstaltungen und gemeinsamen Unternehmungen. Ziel ist es, ihnen nach der Geburt des Kindes aus der oft großen Isolation herauszuhelfen. Die Kinder können erste Kontakte mit Gleichaltrigen knüpfen und Beziehungen zu ihnen und zwei ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen aufbauen, die während derTreffen die Babys und Kleinkinder betreuen. Diese ehrenamtlichen Betreuerinnen ermöglichen den Kindern durch ihre Zuwendung ein Loslassen von ihrer Hauptbezugsperson und schaffen damit den Müttern einen Freiraum, den sie aktiv und selbstbestimmt nutzen können. Nach der begleiteten Phase durch die hauptamtliche Mitarbeiterin erhalten die Mütter die Möglichkeit, sich weiterhin eigenständig in den Räumen des SkF zu treffen. Bei Bedarf und zu speziellen Themen steht die ehemalige Leiterin der Gruppe auch weiter zur Verfügung. Unbürokratische Hilfe im „SkF AnziehTreff" Im April 2001 wurde der „SkF AnziehTreff" in der Friedrichstraße 30 in Wiesbaden eröffnet. Mütter in finanzieller Notlage können gegen Vorlage einer Berechtigungskarte im Rhythmus von sechs Wochen kostenlos gespendete, gut erhaltene oder neue Schwangerschaftskleidung, Babyerstausstattung, Kinderkleidung bis Größe 140 sowie Babybedarfsartikel und Spielsachen erhalten. In 2005 nahmen Mütter aus 52 Ländern 1528 Mal die Unterstützung in Anspruch. Diese Hilfeleistung wird ergänzend zu allen anderen sozialen Unterstützungen gewährt. Notlagen haben in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen, wodurch die Nachfrage des Angebotes konstant gestiegen ist. Allerdings decken die Sachspenden bei weitem nicht den vorhandenen Bedarf an Babyerstausstattungen, Matratzen für Kinderbetten und Geschwister- oder Zwillingskinderwagen. Dazu werden Geldspenden benötigt. Für größere Einrichtungsgegenstände, wie z.B. Kinderbett und Kinderwagen, wird eine Sicherheitsleistung verlangt. Der „SkF AnziehTreff" ist außerdem auch ein Treffpunkt für Mütter und ihre Kinder. Ein Ort, an dem sich in angenehmer Atmosphäre praktische Hilfen, Informationen und soziale Kontakte zu einer konkreten Unterstützung für Frauen verbinden. Das Angebot wird getragen durch die tatkräftige und kostenlose Arbeit der ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen: achtundzwanzig Frauen und ein Mann. In 2005 leisteten sie 2118 Stunden ehrenamtliche Arbeit. Eine hauptamtliche Sozialpädagogin leitet, koordiniert, unterstützt und berät. „Wir wollen uns trennen, aber fair! 2002 wurden unsere Hilfsangebote um den Bereich „Familienmediation" erweitert. Der Begriff „Mediation" bedeutet wörtlich übersetzt „Vermittlung". Die Mediatorinnen sind sogenannte Konfliktvermittler. Sie motivieren und unterstützen die Konfliktparteien darin, selbst eine einvernehmliche und zufriedenstellende Regelung zu finden, ohne gerichtliche Auseinandersetzungen führen zu müssen. Verhandlungsthemen in der Familienmediation können sein: elterliche Sorge, Besuchs- und Umgangsregelung mit dem Kind, Wohnsituation, Unterhaltsregelung und Vermögensaufteilung. Hierbei setzt Vermittlung auf Gemeinsamkeit statt auf Gegnerschaft, auf Verstehen statt Missverständnis, auf Akzeptanz und Wertschätzung statt Herabsetzung und Geringschätzung.
Schon in der Bibel finden sich Hinweise und Ratschläge zur außergerichtlichen Konfliktregelung durch Dritte, auch wenn es sich dabei um keine Mediation im heutigen Sinne handelt. So fordert zum Beispiel Paulus im 1. Korintherbrief (6, 1-5) die christliche Gemeinde auf, ihre Streitigkeiten nicht vor das weltliche Gericht zu bringen, sondern in der Gemeinde beizulegen. Und im Matthäus-Evangelium (18, 15-17) wird berichtet, wie Jesus bei einem Regelverstoß empfiehlt, Außenstehende als Vermittler hinzuzuziehen. Der SkF greift mit seinem Angebot insbesondere die Problematik der „Trennungskinder" auf. Trennung ist zunächst die Folge eines Elternkonflikts, in den die Kinder unfreiwillig hineingezogen werden. Wie Kinder langfristig mit der Trennung fertig werden und wie diese ihre Entwicklung beeinflusst, hängt weniger von der Tatsache der Trennung selbst, als von den Bedingungen ihres Umfelds ab. Wenn Eltern versuchen, ihr Kind gegen den Partner für sich zu gewinnen, gerät das Kind in einen starken Loyalitätskonflikt, der es dauerhaft psychisch belasten kann. Ein Kind braucht die Gewissheit, beide Elternteile lieben zu dürfen. Aufgrund gegenseitiger Kränkungen und Verletzungen fällt es den Eltern in der Regel schwer, gemeinsam Lösungen für ihre Probleme zu erarbeiten und die Trennung zwischen der Eltern- und der Partnerebene zu vollziehen. Die Aufgabe der Mediatorinnen besteht darin, als neutrale Personen das Gespräch zu leiten und zwischen den Parteien so zu vermitteln, dass Schuldzuweisungen und Anklagen unterbleiben und eine vertrauensvolle Atmosphäre hergestellt wird. Die gemeinsam getroffenen Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten, von den jeweiligen Parteien unterschrieben und zur Prüfung einem unabhängigen Beratungsanwalt vorgelegt. Die Vereinbarung kann im Scheidungsverfahren als Grundlage dienen. Die Mediation ist zeitlich befristet; üblich sind fünf bis zehn Sitzungen zu durchschnittlich 90 Minuten. Ungefähr ein Jahr nach Abschluss wird die Vereinbarung daraufhin überprüft, ob sie von allen Beteiligten eingehalten wird oder eventuell aktualisiert werden muss. Zwar kann die Mediation keine Garantie für eine dauerhaft problemfreie Regelung bieten, aber die von dem Paar unter Anleitung gemeinsam erarbeitete Lösung ist erfahrungsgemäß haltbarer als eine Entscheidung durch das Gericht. Auch nach dem offiziellen Abschluss der Mediation stehen die Mediatorinnen des SkF Wiesbaden weiterhin vermittelnd und beratend zur Verfügung. Am 17. Juni 2003 wurde die „Aktion Moses Wiesbaden" ins Leben gerufen. Mit einer 24-Stunden-Hotline ist der SkF rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen, erreichbar für Fragen, Informationen und professionelle Hilfe. Ermöglicht wurde dies durch die Kooperation mit dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Mainz und der Telefonseelsorge Mainz-Wiesbaden e.V. Obwohl bereits ein vielfältiges Hilfsangebot für werdende Mütter besteht, werden einige Schwangere durch besondere Krisensituationen gezwungen, ihre Schwangerschaft unentdeckt auszutragen. Schwierigste Beziehungs- und Familienverhältnisse, kriminelle Handlungen und psychosoziale Probleme führen dazu, dass sich diese schwangeren Frauen in einer für sie subjektiv ausweglos erscheinenden Situation befinden, die oft einen Verdrängungsmechanismus auslöst. Die Schwangerschaft wird verheimlicht, verdrängt oder ignoriert. Die Frauen haben Angst vor Entdeckung, kennen keine Beratungsangebote und wissen nicht, wie sie ihre Probleme lösen sollen. So kommt es zu Notgeburten und Verzweiflungstaten wie Aussetzung oder gar Tötung von Neugeborenen. Das zentrale Anliegen der „Aktion Moses Wiesbaden" ist die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Schwangeren, ihre psychosoziale Beratung und gegebenenfalls das Ermöglichen einer vertraulichen Geburt. Schwangere Frauen in den beschriebenen existenziellen Nöten sollen bereits vor der Entbindung durch eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit und niederschwellige Hilfsangebote erreicht werden. Durch die Anbindung des Projekts an die Schwangerschaftsberatungsstelle ist es möglich, Frauen auf Wunsch anonym zu beraten und zu betreuen. Nach der Kontaktaufnahme über eine Telefon-Hotline wird psychosoziale Beratung angeboten. Individuelle Lösungsmöglichkeiten werden gemeinsam gesucht. Ziel sind praktikable Zukunftsperspektiven für die Mutter sowie Schutz und Sicherheit für das Kind. Ein umfassendes fach- und sachkundiges Beratungs- und Begleitangebot gibt die Möglichkeit der eigenverantwortlichen Entscheidung für das Leben mit dem Kind bis hin zur eventuellen Freigabe zur Adoption. Die Kooperation mit der Asklepios-Paulinen-klinik ermöglicht den Schwangeren eine „vertrauliche oder anonyme Geburt". Die Kosten der Geburt, Vor- und Nachsorge übernimmt die Klinik. Im Notfall wird auch eine kostenfreie Vorsorgeuntersuchung durchgeführt, um Risiken für Mutter und Kind zu vermindern. Im Fall einer anonymen Entbindung und nachfolgenden Adoption über das Jugendamt Wiesbaden legt der SkF großen Wert auf die Hinterlegung persönlicher Daten und Materialien in einem versiegelten Umschlag bei einem Notar. Nur das Kind kann diese auf Wunsch, unter Wahrung des Datenschutzes, später einsehen. Hat die Mutter das Kind bereits entbunden und wendet sich erst dann an die Hotline, so besteht die Möglichkeit der „Arm-zu-Arm-Übergabe" des Neugeborenen im Jugendhilfezentrum Johannesstift. Durch die Zusammenarbeit mehrerer Kooperationspartner bietet die „Aktion Moses Wiesbaden" ein dichtes Netzwerk verschiedenartiger Hilfen. Alle Beteiligten wissen, dass dieses Projekt eine Gratwanderung darstellt: Es soll einerseits eine offensichtliche Lücke im Hilfsangebot geschlossen werden, andererseits soll kein Bedarf geweckt oder kriminellen Handlungen Vorschub geleistet werden. Die Schwangerschaftsberatung des SkF e.V. Wiesbaden hat im März 2006 ihr Angebot erweitert. Das Projekt „Lichtblick" richtet sich speziell an Studentinnen und werdende Eltern der Fachhochschule Wiesbaden. Durch eine Schwangerschaft werden viele Fragen aufgeworfen, da sich die Lebenssituation grundlegend ändert. Bisherige Lebensperspektiven müssen neu durchdacht, geplant und angepasst werden. Ziel der Beratung ist es, studentische Eltern frühzeitig über vorhandene Hilfssysteme zu informieren und Möglichkeiten aufzuzeigen, Studium und Elternschaft zu vereinen. Im persönlichen Gespräch haben deutsche und ausländische Studierende und deren Partner die Möglichkeit, ihre spezifischen und vielfältigen Problemlagen darzulegen und gemeinsam mit der Beraterin Lösungswege zu finden. Die Beraterin unterstützt bei der Problembewältigung oder/und vermittelt an die jeweiligen Fachdienste. Die Beratung ist kostenlos und unabhängig von Religion, Nationalität und Geschlecht und wird als offene Sprechstunde wöchentlich in der Fachhochschule Wiesbaden angeboten. Weitere Betreuung kann vor Ort oder in der Beratungsstelle stattfinden. Ein neues Angebot des SkF Wiesbaden zum Thema „Freundschaft, Liebe, Sexualität und Verantwortung" richtet sich speziell an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 12 und 21 Jahren in Schulen und Kirchengemeinden. Die präventiv sexualpädagogische Arbeit soll Erfahrungen und Kenntnisse von Elternhaus und Schule ergänzen. Sie bietet Hilfe an zur Entwicklung und Stärkung der eigenen Identität und befähigt dadurch zu einem selbstbestimmten Leben in Verantwortung sich selbst und anderen gegenüber. Vermittelt wird ein ganzheitliches Verständnis von Sexualität auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes, das Körper, Geist und Seele als Einheit wahrnimmt. Im Unterricht werden kompetente und Orientierung bietende Informationen über Sexualität, Partnerschaft, Verhütung und Verantwortung gegeben. Biologisch-medizinische Wissensvermittlung ist eingebettet in einen ganzheitlichen Ansatz durch die Thematisierung von Wert- und Zukunftsvorstellungen, Wünschen, Träumen, Sehnsüchten und Ängsten. Im kommunikativen Austausch eignen sich Jugendliche alters- und situationsangemessene Kompetenzen an. Durch das Erkennen von unterschiedlichen Normen und Wertvorstellungen auf individueller, familiärer und gesellschaftlicher Ebene werden eigene Einstellungen und Verhaltensweisen zu Liebe, Partnerschaft, Vertrauen und Sexualität entwickelt. Ein selbstbestimmter, verantwortungsbewußter Umgang damit hängt wesentlich davon ab, inwieweit der Mensch in der Lage ist, selbstbewußt die eigenen Wünsche, Bedürfnisse und Grenzen zu erkennen und mitzuteilen. Die Unterrichtseinheiten werden auf die jeweilige Gruppe, die geschlechtsspezifisch aufgeteilt ist, abgestimmt und berücksichtigen Alter und soziale Herkunft. Gesetzliche Betreuung durch den Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Zu den satzungsgemäßen Aufgaben des SkF gehören Vormundschaften für Minderjährige und Betreuungen für Erwachsene sowie Beratung und Hilfe für gefährdete Frauen und psychisch Kranke. 1992 wurde das Vormundschaftsgesetz nach jahrelanger Vorbereitung reformiert und in Betreuungsgesetz (BtG) umbenannt. Das alte Recht war gekennzeichnet vor allem durch Begriffe wie Entmündigung und Geschäftsunfähigkeit. Nach der Gesetzesänderung können die Amtsgerichte jetzt ganz genau die Bereiche festlegen, in denen Hilfe und Unterstützung benötigt wird. Diese sind in Aufgaben kreisen zusammengefasst, die auf der Bestallungsurkunde vermerkt werden. Nicht übertragen werden Bereiche, die die Betreuten noch eigenständig erledigen können, um ihnen so ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmtheit zu erhalten. Der Personenkreis, für den eine Betreuung vom Amtsgericht beschlossen werden kann, um-fasst Erwachsene, die psychisch krank, körperlich, geistig oder seelisch behindert sind und deshalb ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. Eine Betreuung wird für einen Zeitraum von längstens sieben Jahren eingerichtet. Vor Ablauf dieser Frist muss vom Gericht über eine Aufhebung oder eine Verlängerung entschieden werden. Aktuell beschäftigt der SkF zwei hauptamtliche Diplom-Sozialpädagoginnen als Betreuerinnen, unterstützt von einer wechselnden Anzahl von Ehrenamtlichen. Die Aufgabenbereiche in der Betreuungsarbeit umfassen die finanzielle Sicherung und Versorgung, Arbeitsbeschaffung in Behinderten- und Reha-Werkstätten, Wohnraumerhaltung und -beschaffung, Gewährleistung der medizinischen Versorgung und psychosoziale Betreuung. Zu den im Betreuungsgesetz festgeschriebenen Pflichten eines Betreuungsvereins gehört auch die Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben, deren Inhalt die Werbung, Fort- und Weiterbildung und Begleitung von ehrenamtlichen Betreuern und Betreuerinnen ist. Um diese Aufgabe in Wiesbaden effektiver wahrnehmen zu können, hat sich im Jahr 2002 der Arbeitskreis „Ehrenamtliche Betreuung" in Wiesbaden gegründet. Ziel des Arbeitskreises ist die Bündelung von Fortbildungsveranstaltungen und die Ansprache möglichst aller in Wiesbaden tätigen ehrenamtlichen Betreuer und Betreuerinnen, einschließlich der Angehörigen. Ausblick Öffentlichkeitsarbeit ist für alle Arbeitsbereiche unverzichtbar geworden. Das Profil der Arbeit, konkrete Anliegen und inhaltliche Stellungnahmen werden gezielt einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht, z.B. durch Verbreitung von Informationsmaterial, Informationsveranstaltungen für ausgewählte Zielgruppen, Beteiligung bei öffentlichkeitswirksamen Projekten, Pressearbeit, Internetpräsenz, Interviews bei Radio und Fernsehen. Die Vernetzung im kirchlichen und sozialen Raum und mit öffentlichen Fachstellen ist ein weiterer Baustein, über den Multiplikatoren gewonnen und Informationen verbreitet werden. Auch in Zukunft wird das Spektrum unseres qualifizierten Beratungs- und Hilfenetzes kontinuierlich weiter entwickelt und ausgebaut, um auf die sich immer wieder verändernden Bedarfe und Problemlagen von Ratsuchenden und Notleidenden adäquat reagieren zu können. Gerade in Zeiten, in denen Frauen und Familien stärker belastet und Kinder oft nur in Zusammenhang mit Armutbenanntwerden, ist es immer wichtiger, als Sozialdienst katholischer Frauen zu Grundwerten und grundlegenden gesellschaftlichen Fragen Position zu beziehen und sich aktiv in die familienpolitische Diskussion einzuschalten.
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