100 Jahre
Johannesstift Wiesbaden
Sozialdienst katholischer Frauen

Buch Anfang

Seite zurück

Inhalt

Seite vor

Buch Ende



Rosemarie Bürger
Beratungsarbeit im Wandel

Die Außenfürsorge stellte für den Katholischen Fürsorgeverein Wiesbaden neben dem Betreiben eines Zufluchtshauses von Anfang an eine zweite, ebenso wichtige Aufgabe dar. Sie wurde - und wird bis heute - zu einem großen Teil von eh­ren­amt­lich tätigen Frauen übernommen. Bereits wenige Jahre nach der Vereins­gründung wurde jedoch zusätzlich eine erste ausgebildete Fürsor­gerin eingestellt. Sie küm­merte sich vordringlich um uneheliche Mütter und ihre Kinder, übernahm Vor­mund­schaften und betreute straffällig gewor­dene weibliche Jugendliche. Nach dem zweiten Weltkrieg lagen die Hauptaufgaben der Außenfür­sorge in der Betreu­ung von Waisen und Halbwai­sen, der Adoptionsvermittlung, der Gefangenen­für­sorge und der Betreuung von Geschlechtskran­ken. Zwei weitere Fürsorge­rinnen wurden einge­stellt, um den vielfältigen Anforderungen gerecht zu werden. In den folgenden Jahren verlor ein Teil der nach dem Krieg so wichtigen Aufgaben an Bedeutung. Hingegen wurde ein stetiger Anstieg ungewollter Schwangerschaften und illegaler Ab­treibungen verzeichnet. Einer der Gründe hierfür waren die vielen amerikanischen Soldaten, die in mehreren Kasernen in Wiesbaden lebten. Die Schwangeren, die jungen Mütter und unehelichen Kinder benötigten verstärkt Beratung und Hilfe. Der gesellschaftlich-politische Umbruch seit den siebziger Jahren hatte zur Folge, dass die Schwangerenberatung neben den Vormund­schaften und Pflegschaften nun den größten Teil der Arbeit aus­machte. Der Sozialdienst katholischer Frauen, wie der Fürsorgeverein nun hieß, richtete eine eigene Schwangerschafts­konflikt­beratungsstelle ein, in der eine eigens dafür aus­gebildete Sozialarbeite­rin tätig war. Die Beratungsstelle des SkF in der Platter Straße erfüllt heute eine Vielzahl von Auf­gaben, bei deren Erledigung haupt­amt­liche und ehrenamtliche Kräfte zusammenwirken.


Das Team der SkF-Beratungsstelle 2006
(Bildnachweis: SkF Wiesbaden)




Schwangerschaftskonfliktberatung -Schwangerschaftsberatung

Eine Schwangerschaft kann die Lebensplanung von Frauen und Männern ent­scheidend verän­dern. Je nach Lebenssituation können wechselnde Reaktionen und Gefühle ausgelöst werden - von Freude und Hoffnung bis hin zu Unsicherheit und Angst. Im Zusammenhang mit einer Schwanger­schaft können Probleme und Konfliktsituationen auftreten, die Hilfe von außen erfordern.

Als in den siebziger Jahren die Sorge um das ungeborene Leben einen immer größeren Raum einnahm, erließ die Deutsche Bischofskonferenz erstmals 1973 „Rahmenrichtlinien für die Bera­tung und Hilfsmaßnahmen zum Schutz des un­ge­borenen Lebens" und 1974 „Richtlinien für die Arbeitsweise katholischer Bera­tungs­stellen für werdende Mütter in Konfliktsituationen" mit dem Ziel, den Schutz des ungeborenen Lebens zu gewährleisten, Schwangerschaftsabbrüche zu ver­meiden und konkrete Hilfen in besonderen Notsituationen zu leisten.

Nach langen politischen Diskussionen erfolgte 1976 die Änderung des § 218 StGB: Der Schwan­gerschaftsabbruch wurde unter bestimmten Be­dingungen straf­frei (Indikationsmodell). Die deut­schen Bischöfe erklärten daraufhin, dass der un­eingeschränkte Schutz des ungeborenen Kindes staatlicherseits nicht mehr gewährleistet sei.

Es wurden Beratungsstellen mit kirchlicher und später auch mit staatlicher Aner­kennung einge­richtet, die besondere Angebote für schwangere Frauen in Konflikt­situationen entwickelten. Sehr schnell wurde klar, dass für die Schwangerschafts­konfliktberatung ein breites Fachwissen nötig war. Eine spezielle, auf die Beratung zugeschnittene, dreijährige Ausbildung wurde und wird auch heute noch bundes­weit vom Deutschen Caritas­verband und von der Zentrale des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. für katholische Berate­rinnen angeboten.

In Wiesbaden wurde 1978 vom SkF die noch heute bestehende Schwanger­schafts­beratungs­stelle eingerichtet mit Sitz in der Friedrichstrasse 30. Frau Gertrud Mainka war die erste Beraterin aus Wiesbaden, die im Jahr 1980 den erstma­lig durchgeführten zweijährigen Ausbildungskurs beim Deutschen Caritas­verband in Freiburg abschloss.

Von Anfang an war eindeutig klar, dass nicht nur Frauen beraten werden, die einen Schwan­gerschaftsabbruch erwägen, sondern alle Frauen, die, ausgelöst durch die Schwangerschaft, Pro­bleme psychischer, physischer und/oder finan­zieller Art haben. Seit 1973 gibt es im Bistum Limburg den Bischöflichen Hilfsfonds, der un­bürokratisch direkte finanzielle Hilfe leistet für werdende Mütter in Not- und Konflikt­situationen. Anfang der achtziger Jahre wurde staatlicherseits die „Bundes­stiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" gegründet, um Frauen im Schwangerschaftskonflikt finanzielle Mittel zu gewähren, die ihnen die Fortsetzung der Schwan­gerschaft erleichtern.

Zur Schwangerschaftskonfliktberatung kom­men Frauen oder Paare bis zur zwölf­ten Schwan­gerschaftswoche, die aufgrund ihrer persönlichen Situation oder finanziellen Lage unsicher sind in ihrer Entscheidung für oder gegen das Kind. In einem oder mehreren Gesprächen wird versucht, die Situation zu klären und gemeinsam Lösungs­möglichkeiten für ein Leben mit dem Kind zu finden. Die Beratung dient dem Schutz des un­geborenen Lebens. Unabhängig davon, wie sich die Frauen entscheiden, können sie auch später die kostenlosen Beratungs­angebote des SkF in Anspruch nehmen.

Durch den Fall der Mauer 1989 und die Ver­einigung der beiden deutschen Staaten stießen zwei unterschiedliche Gesetze aufeinander, und die politische Debatte um den § 218 flammte erneut auf. Der Bundestag beschloss 1992 eine „Fristen­re­gelung mit Beratungspflicht". In dem nun folgenden langjährigen Ringen um den Verbleib der katholischen Beratungsstellen im staatlichen Beratungssystem erklärte der Papst im November 1999 die Ausstellung einer Beratungsbescheini­gung nach erfolgter Konfliktberatung mit den Lehren der katholischen Kirche als unvereinbar. Die katholischen Beratungsstellen sollten jedoch ihre Beratung nicht zuletzt wegen ihrer Qualität fort­setzen, ja sogar intensivieren und ausbauen. Die Deutsche Bischofskonferenz beschloss daraufhin, ab dem 1. Januar 2001 keine Nachweise über durchgeführte Konfliktberatungen auszustellen. Gleichzeitig begannen die Bistümer, ihre Bera­tungsarbeit konzeptionell neu zu ordnen.

Bischof Kamphaus hatte sich im Bistum Lim-burg mit großem Engagement und aus tiefer per­sönlicher Überzeugung für die Fortführung der Schwangerschafts­konfliktberatung im staatlichen System eingesetzt. Sein dringlichstes Anliegen war, die Frauen nicht allein zu lassen in ihrem Ge­fühls-Chaos und ihrer ver­zwei­felten Situation, mit ihren Ängsten und ihrer Unsicherheit, mit ihrer Ambivalenz zum Kind. Die Schwangerschaftsbe­ratungsstelle sollte ein Ort sein, wo Frauen jeder Religion und Herkunft vorurteilsfrei und ohne äu­ßeren Druck über IHREN Konflikt reden können. Durch die Vernetzung mit einem umfassenden sozialen Hilfesystem konnten den ratsuchenden Frauen von der Beraterin Unterstützung gegeben und Perspektiven für ein Leben mit dem Kind aufgezeigt werden. Um sich persönlich ein Bild zu machen, besuchte Bischof Kamphaus mehrmals alle Beratungsstellen des Bistums, so auch die des SkF Wiesbaden. Hier sprach er mehrere Stunden lang mit sechs Frauen über ihr Leben, ihre per­sönlichen Hinter­gründe und ihre Motivation, die zur maßgeblichen Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch beitrugen.

Bis zum Jahr 2001 kamen jährlich etwa fünfzig Frauen zum SkF Wiesbaden zur Konfliktberatung. Danach entschied sich ein Drittel bis die Hälfte der Frauen für das Kind und nutzte häufig die an­gebotene weitere Betreuung durch die Beraterin. Frauen, die nach der Geburt ohne Partner waren, besuchten gerne die Gruppe für allein erziehende Frauen. Hier fanden und finden sie heute noch Orientierung, Hilfe­stellung und Kontakte in ihrer neuen Lebenssituation.

Unter dem Motto „Wir lassen Sie nicht allein" war im November 1998 die „Aktion Konfliktbera­tung" im Bistum ins Leben gerufen worden. „Die Aktion war Ermu­tigung und Angebot an die vom Schwangerschaftskonflikt betroffenen Menschen. Gleichzeitig formuliert sie einen Anspruch an die Hilfe der Katholiken im Bistum Limburg:Zur Stelle zu sein in einer Weise, die Betroffene als Nähe er­fahren und als Begleitung, die weiterbringt.... Sie ist Glaubensinitiative, die den einzelnen in allen Facetten seiner Menschlichkeit wahrnimmt und ihm die Augen öffnen will für das Geschenk des Lebens. In der einfühlsamen Hilfe für den einzel­nen drücken Katholiken in Bistum, Regionen und Pfarrgemeinden ihren Glauben an das Leben und ihre Hoffnung aus." (aus der Konzeption „Ak­tion Konflikt­beratung"). Durch das Engagement von Pfarrgemeinden und ehrenamtlichen Helfern entstand ein Netz­werk aus Hilfen vor Ort.

Aus einer diesen Initiativen war beim SkF Wies­baden der„Kleiderladen" ent­standen. Ein Raum in der Beratungsstelle wurde zur Verfügung gestellt, und ein­mal wöchentlich gaben ehrenamtlich tätige Frauen gespendete, gut erhaltene Baby-und Kinderkleider an bedürftige Frauen kostenlos weiter. Nachfrage und Bedarf stiegen unaufhör­lich. Ein Umzug mit Vergrößerung der Räumlich­keiten wurde unabdingbar. Dies führte im April 2001 zur Gründung des „SkF Anzieh­Treffs". Dank der freundlichen Unterstützung der Bonifatiusge-meinde konnten Räume einer Wohnung in der Friedrichstrasse 30 angemietet werden, im selben Haus, in dem vor fast dreißig Jahren die Schwan­gerschaftsberatungsstelle gegründet worden war.

Das Bistum Limburg blieb zunächst auch wei­terhin im staatlichen System und versuchte, auf neuen Wegen das Hilfsangebot zu erweitern, um Frauen im Schwanger­schaftskonflikt noch gezielter ansprechen zu können. Am 8. März 2002 wurde jedoch auch die Diözese Limburg durch den Va­tikan angewiesen, aus der Konfliktberatung nach §§ 218/219 StGB auszusteigen. Die Umsetzung dieser Anweisung erfolgte ab dem 1. Juli 2002. In der Praxis bedeutet dies heute, dass zwar Schwangerschaftskonfliktberatungen durchge­führt werden, jedoch keine Beratungsnachweise ausgestellt werden dürfen. Die gesetzliche Aner­kennung wurde entzogen. Die Anzahl der Konflikt­beratungen hat sich seitdem drastisch reduziert.

Unter dem Motto „Aktion Konfliktberatung - ohne Schein" setzt das Bistum Lim-burg die Ar­beit „Beratung und Hilfe für Schwangere in Not" fort, mit dem Ziel, weiter­hin betroffene Frauen in ihrem Lebenskontext zu erreichen und ihnen auch zukünftig dauerhaft und verlässlich Hilfen anzubieten, vor allem dann, wenn das Kind nicht geplant war. Der Schutz des Lebens, insbeson­dere des ungeborenen Lebens, bleibt weiterhin eine unserer grundlegenden Aufgaben. Seit jeher sind die katholischen Schwangerschaftsberatungs­stellen einem Konzept verpflichtet, das die ge­samte Lebenssituation der ratsuchenden Frauen und ihrer Familien in die Beratung mit einbezieht und langfristige Hilfen und Unterstützung für ein Leben mit dem Kind anbietet.


SkF-Anziehtreff, Friedrichstraße 30, neben dem Polizeirevier
(Bildnachweis: SkF Wiesbaden)




Als katholische Schwangerschaftsberatungs­stelle hat der SkF die kirchliche Aner­kennung und ist vom Bischof mit der Aufgabe der Schwan­gerschaftsberatung beauftragt. Die Bischöflichen Richtlinien haben daherfürdie Schwangerschafts­beratungsstellen über den gesetzlichen Rahmen hinaus grundlegende Bedeutung. Die Qualität der Arbeit und die Einhaltung der Richtlinien werden in Abständen von drei Jahren auf Veranlassung des Bischofs überprüft.

Die gesellschaftliche und politische Situation und damit auch die Sozialpolitik haben sich in den letzten Jahren grundlegend geändert. Fa­milie, Arbeit, Beruf und Lebenswelt unterliegen einem enormen Wandel. Die Notsituationen schwangerer Frauen und deren Familien werden immer komplexer. Auf die sich daraus immer wie­der verändernden Bedürfnisse muss die Schwan­gerschaftsberatungsstelle reagieren, um auch zukünftig den Ratsuchenden eine adäquate Hilfe und Lebens­perspektive bieten zu können. Ge­rade nach dem Ausstieg ist es besonders wich­tig, in der Öffentlichkeit deutlich zu machen, dass der SkF weiterhin ein umfas­sendes qualifiziertes Beratungs- und Hilfsangebot im Kontext von Schwanger­schaft und Geburt vorhält.

Zur Beratung kommen Frauen bzw. Paare mit persönlichen Fragen oder Problemen in der Schwangerschaft und zurGeburt, in Partnerschafts­ und Familienkonflikten, bei wirtschaftlichen oder sozialen Notlagen, in Fragen zu Verhütung und Familienplanung sowie zum Umgang und zur Gestaltung von Sexualität. Es werden Informati­onen gegeben zu gesetzlichen Ansprüchen, wie z.B. Kindergeld, Elterngeld/Elternzeit, SGB II, Un­terhalt, Mutterschutz, Kind­schafts­recht. Konkrete Hilfe wird angeboten bei der Kontaktaufnahme zu Behör­den, Fachdiensten, medizinischen Ein­richtungen, Durchsetzung von Rechts­ansprüchen und der Vermittlung von Sachleistungen, wie z.B. zum SkF Anzieh­Treff. Bei einem geringen Einkom­men kann eine Schwangere finanzielle Unter­stüt­zung aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind".

oder dem „Bischöflichen Hilfsfonds" beantragen, um Schwangerschaftsbekleidung und Babyerst­ausstattung zu kaufen. Je nach Problemlage bie­ten die Beraterinnen fortlaufende Gespräche an. Auch nach der Geburt des Kindes können sich Frauen zur weiteren Unterstützung an die Bera­tungsstelle wenden. Über 550 Frauen nahmen in den letzten Jahren die angebotenen Hilfen in Anspruch. Die Beratung findet unabhängig von Religion oder Nationalität statt und ist kostenlos. Auf Wunsch kann sie auch anonym erfolgen. Jede Beraterin unterliegt der Schweige­pflicht.

Um den vielfältigen und unterschiedlichen Be­ratungsanliegen gerecht werden zu können, be­nötigen die zur Zeit sieben Beraterinnen des SkF Wiesbaden ein breites fachliches Wissen aus dem Bereich sozialarbeiterischer und pädago­gischer Hilfen, rechtliche Kenntnisse, insbesondere im So­zial- und Familienrecht, medizinisch-biologische Kenntnisse, Wissen um psychodynamische Zu­sammen­hänge, verschiedene Beratungsansätze und methodische Kompetenz für die Einzel-, Paar- und Mehrpersonenberatung etc.

Im Interesse der Klientinnen wird ein hoher Qualitätsanspruch an die Arbeitder Beratungsstelle gestellt und an deren kontinuierlicher Verbesse­rung gearbeitet. Das Angebot des Beratungs- und Hilfenetzes vor, während und nach einer Schwan­gerschaft geht dabei weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Entsprechend dem ganz­heitlichen Ansatz der Beratung und der Komplexi­tät der Problemkonstellationen richtet der SkF den Fokus auf die gesamte Lebens­situation der Ratsuchenden. Langjährige Erfahrung, Kooperation und Vernetzung der Beratungsstelle mit anderen sozialen Diensten, Behörden und Einrichtungen, das Zurückgreifen auf kirchliche Fachdienste, die Einbeziehung von Kirchen­ge­meinden und die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen sind Qua­litätsmerkmale der Arbeit, die stetig ausgebaut und gefördert werden. Große Tradition hat die Verknüpfung von Beratungspraxis und sozialpoli­tischem Engagement.

Als Instrument zur Entwicklung und Umset­zung innovativer Unterstützungs­an­ge­bote und zur Erschließung weiterer ehrenamtlicher Hilfen kommt der Projektarbeit eine besondere Bedeu­tung zu. Allerdings gelingt die Weiterentwicklung der Arbeit nur, wenn eine ausreichende finanzielle Grundlage gewährleistet ist.

Gruppenarbeit mit allein Erziehenden

Seit über zwanzig Jahren bietet der Sozialdienst katholischer Frauen allein­er­ziehenden Müttern mit Kindern bis zu drei Jahren die Teilnahme an einer Gruppe an. Mit der Schwangerschaft und der Geburt eines Kindes beginnt für eine Frau eine neue Lebenssituation, in der Unterstützung und Orientierung wichtig sind, vor allem, wenn sie alleine lebt. Die Trennung bzw. das Verlassen­werden vom bis­herigen Lebenspartner ist eine zutiefst verunsichernde Erfahrung. Das Wegbre­chen der bisherigen Lebensgrundlage, die oft neu zu gestaltende, unsichere finanzielle Situation, der Druck der alleinigen Verantwortung für das Kind, die mangelnde soziale Unterstützung und die noch ungeklärte Beziehung zum Kindes­vater sind häufig verbunden mit vielerlei Ängsten und Verletzungen.

Die Gruppe soll ein Begegnungs- und Kommu­nikationsforum sein, in dem Zusam­mengehörigkeit und Verlässlichkeit in Beziehungen erlebt werden kann. Frauen in ähnlichen Lebenssituationen ler­nen sich kennen, profitieren von den Erfahrungen und Informationen der anderen und stützen sich gegenseitig. Gemein­schaft wird positiv erlebt. Im Umgang miteinander werden die eigenen vor­handenen Fähig­keiten und Kompetenzen gestärkt und ausgebaut. Die Erziehungs­kompetenz der Frauen wird gefördert, indem sie Anregungen be­kommen, sich mit ihrem Kind zu beschäftigen. Sie lernen schwierige Situationen zu meistern (starke Mutter - starkes Kind) und die entwicklungs­gemäßen Bedürf­nisse der Kinder im Erziehungs­alltag zu erkennen und zu berücksichtigen.

Mit der Beraterin treffen sich die Frauen regel­mäßig zu Gesprächen, Informations­austausch, Veranstaltungen und gemeinsamen Unterneh­mungen. Ziel ist es, ihnen nach der Geburt des Kindes aus der oft großen Isolation herauszuhel­fen. Die Kinder können erste Kontakte mit Gleich­altrigen knüpfen und Beziehungen zu ihnen und zwei ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen aufbauen, die während derTreffen die Babys und Kleinkinder betreuen. Diese ehrenamtlichen Betreuerinnen ermög­lichen den Kindern durch ihre Zuwendung ein Loslassen von ihrer Hauptbezugs­person und schaffen damit den Müttern einen Freiraum, den sie aktiv und selbst­be­stimmt nutzen können.

Nach der begleiteten Phase durch die haupt­amtliche Mitarbeiterin erhalten die Mütter die Möglichkeit, sich weiterhin eigenständig in den Räumen des SkF zu treffen. Bei Bedarf und zu speziellen Themen steht die ehemalige Leiterin der Gruppe auch weiter zur Verfügung.

Unbürokratische Hilfe im „SkF AnziehTreff"

Im April 2001 wurde der „SkF AnziehTreff" in der Friedrichstraße 30 in Wiesbaden eröffnet. Müt­ter in finanzieller Notlage können gegen Vorlage einer Berechtigungs­karte im Rhythmus von sechs Wochen kostenlos gespendete, gut erhaltene oder neue Schwangerschaftskleidung, Babyerst­ausstattung, Kinderkleidung bis Größe 140 sowie Babybedarfsartikel und Spielsachen erhalten. In 2005 nahmen Mütter aus 52 Ländern 1528 Mal die Unterstützung in Anspruch.

Diese Hilfeleistung wird ergänzend zu allen anderen sozialen Unterstützungen gewährt. Not­lagen haben in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen, wo­durch die Nachfrage des An­gebotes konstant gestiegen ist. Allerdings decken die Sachspenden bei weitem nicht den vorhan­denen Bedarf an Babyerstaus­stat­tungen, Matrat­zen für Kinderbetten und Geschwister- oder Zwil­lingskinderwagen. Dazu werden Geldspenden benötigt. Für größere Einrichtungsgegenstände, wie z.B. Kinderbett und Kinderwagen, wird eine Sicherheitsleistung verlangt.

Der „SkF AnziehTreff" ist außerdem auch ein Treffpunkt für Mütter und ihre Kinder. Ein Ort, an dem sich in angenehmer Atmosphäre praktische Hilfen, Informationen und soziale Kontakte zu einer konkreten Unterstützung für Frauen verbin­den. Das Angebot wird getragen durch die tatkräf­tige und kostenlose Arbeit der ehrenamt­lichen Mitarbeiter/innen: achtundzwanzig Frauen und ein Mann. In 2005 leisteten sie 2118 Stunden ehrenamtliche Arbeit. Eine hauptamtliche Sozialpädagogin leitet, koordiniert, unterstützt und berät.

Wir wollen uns trennen, aber fair!

2002 wurden unsere Hilfsangebote um den Be­reich „Familienmediation" erweitert.

Der Begriff „Mediation" bedeutet wörtlich übersetzt „Vermittlung". Die Mediatorin­nen sind sogenannte Konfliktvermittler. Sie motivieren und unterstützen die Kon­fliktparteien darin, selbst eine einvernehmliche und zufriedenstellende Regelung zu finden, ohne gerichtliche Auseinan­dersetzungen führen zu müssen. Verhand­lungs­themen in der Familienmediation können sein: elterliche Sorge, Besuchs- und Umgangsregelung mit dem Kind, Wohnsituation, Unterhalts­regelung und Vermögensaufteilung. Hierbei setzt Vermitt­lung auf Gemeinsamkeit statt auf Gegner­schaft, auf Verstehen statt Missverständnis, auf Akzep­tanz und Wertschät­zung statt Herabsetzung und Geringschätzung.


Mediatorinnen Marita Welsch, Monika Bernat
(Bildnachweis: SkF Wiesbaden)




Schon in der Bibel finden sich Hinweise und Ratschläge zur außergerichtlichen Konfliktrege­lung durch Dritte, auch wenn es sich dabei um keine Mediation im heutigen Sinne handelt. So fordert zum Beispiel Paulus im 1. Korintherbrief (6, 1-5) die christliche Gemeinde auf, ihre Strei­tigkeiten nicht vor das weltliche Gericht zu brin­gen, sondern in der Gemeinde beizulegen. Und im Matthäus-Evangelium (18, 15-17) wird berich­tet, wie Jesus bei einem Regelverstoß empfiehlt, Außen­stehende als Vermittler hinzuzuziehen.

Der SkF greift mit seinem Angebot insbeson­dere die Problematik der „Trennungs­kinder" auf. Trennung ist zunächst die Folge eines Elternkon­flikts, in den die Kinder unfreiwillig hineingezogen werden. Wie Kinder langfristig mit der Trennung fertig werden und wie diese ihre Entwicklung beeinflusst, hängt weniger von der Tatsache der Trennung selbst, als von den Bedingungen ihres Umfelds ab. Wenn Eltern versuchen, ihr Kind gegen den Partner für sich zu gewinnen, gerät das Kind in einen starken Loyalitätskonflikt, der es dauerhaft psychisch belasten kann. Ein Kind braucht die Gewissheit, beide Elternteile lieben zu dürfen. Aufgrund gegen­seitiger Kränkungen und Verletzungen fällt es den Eltern in der Regel schwer, gemeinsam Lösungen für ihre Probleme zu erarbeiten und die Trennung zwischen der El­tern- und der Partnerebene zu vollziehen.

Die Aufgabe der Mediatorinnen besteht darin, als neutrale Personen das Gespräch zu leiten und zwischen den Parteien so zu vermitteln, dass Schuldzuweisungen und Anklagen unterbleiben und eine vertrauensvolle Atmosphäre hergestellt wird. Die gemeinsam getroffenen Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten, von den jewei­ligen Parteien unterschrieben und zur Prüfung einem unabhängigen Beratungsanwalt vorgelegt. Die Vereinbarung kann im Scheidungsverfahren als Grundlage dienen.

Die Mediation ist zeitlich befristet; üblich sind fünf bis zehn Sitzungen zu durch­schnittlich 90 Minuten. Ungefähr ein Jahr nach Abschluss wird die Vereinbarung daraufhin überprüft, ob sie von allen Beteiligten eingehalten wird oder eventuell aktualisiert werden muss. Zwar kann die Media­tion keine Garantie für eine dauer­haft problem­freie Regelung bieten, aber die von dem Paar unter Anleitung gemein­sam erarbeitete Lösung ist erfahrungsgemäß haltbarer als eine Entschei­dung durch das Gericht.

Auch nach dem offiziellen Abschluss der Me­diation stehen die Mediatorinnen des SkF Wies­baden weiterhin vermittelnd und beratend zur Verfügung.

Aktion Moses Wiesbaden"

Am 17. Juni 2003 wurde die „Aktion Moses Wiesbaden" ins Leben gerufen. Mit einer 24-Stunden-Hotline ist der SkF rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feier­tagen, erreichbar für Fragen, Informationen und professionelle Hilfe. Ermögli­cht wurde dies durch die Kooperation mit dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Mainz und der Telefonseelsorge Mainz-Wiesbaden e.V.

Obwohl bereits ein vielfältiges Hilfsangebot für werdende Mütter besteht, werden einige Schwangere durch besondere Krisensituationen gezwungen, ihre Schwanger­schaft unentdeckt auszutragen. Schwierigste Beziehungs- und Fa­milienverhältnisse, kriminelle Handlungen und psychosoziale Probleme führen dazu, dass sich diese schwangeren Frauen in einer für sie subjek­tiv ausweglos erscheinenden Situation befinden, die oft einen Verdrängungsmechanismus auslöst. Die Schwangerschaft wird verheimlicht, verdrängt oder ignoriert. Die Frauen haben Angst vor Ent­deckung, kennen keine Beratungsangebote und wissen nicht, wie sie ihre Probleme lösen sollen. So kommt es zu Notgeburten und Verzweiflungs­taten wie Aussetzung oder gar Tötung von Neu­geborenen.

Das zentrale Anliegen der „Aktion Moses Wies­baden" ist die frühzeitige Kontakt­aufnahme mit der Schwangeren, ihre psychosoziale Beratung und gegebenenfalls das Ermöglichen einer ver­traulichen Geburt. Schwangere Frauen in den beschrie­benen existenziellen Nöten sollen be­reits vor der Entbindung durch eine breit ange­legte Öffentlichkeitsarbeit und niederschwellige Hilfsangebote erreicht werden. Durch die Anbin­dung des Projekts an die Schwangerschaftsbe­ratungs­stelle ist es möglich, Frauen auf Wunsch anonym zu beraten und zu betreuen. Nach der Kontaktaufnahme über eine Telefon-Hotline wird psychosoziale Bera­tung angeboten. Individuelle Lösungsmöglichkeiten werden gemeinsam ge­sucht. Ziel sind praktikable Zukunftsperspektiven für die Mutter sowie Schutz und Sicher­heit für das Kind. Ein umfassendes fach- und sachkundiges Beratungs- und Begleit­angebot gibt die Möglich­keit der eigenverantwortlichen Entscheidung für das Leben mit dem Kind bis hin zur eventuellen Freigabe zur Adoption.

Die Kooperation mit der Asklepios-Paulinen-klinik ermöglicht den Schwangeren eine „ver­trauliche oder anonyme Geburt". Die Kosten der Geburt, Vor- und Nach­sorge übernimmt die Klinik. Im Notfall wird auch eine kostenfreie Vor­sorgeunter­suchung durchgeführt, um Risiken für Mutter und Kind zu vermindern. Im Fall einer an­onymen Entbindung und nachfolgenden Adop­tion über das Jugendamt Wiesbaden legt der SkF großen Wert auf die Hinterlegung persönlicher Daten und Materialien in einem versiegelten Um­schlag bei einem Notar. Nur das Kind kann diese auf Wunsch, unter Wahrung des Datenschutzes, später einsehen. Hat die Mutter das Kind bereits entbunden und wendet sich erst dann an die Hotline, so besteht die Möglichkeit der „Arm-zu-Arm-Übergabe" des Neugeborenen im Jugend­hilfezentrum Johannesstift.

Durch die Zusammenarbeit mehrerer Koo­perationspartner bietet die „Aktion Moses Wies­baden" ein dichtes Netzwerk verschiedenartiger Hilfen. Alle Beteiligten wissen, dass dieses Projekt eine Gratwanderung darstellt: Es soll einerseits eine offensichtliche Lücke im Hilfsangebot ge­schlossen werden, andererseits soll kein Bedarf geweckt oder kriminellen Handlungen Vorschub geleistet werden.

Lichtblick"

Die Schwangerschaftsberatung des SkF e.V. Wies­baden hat im März 2006 ihr Angebot erweitert. Das Projekt „Lichtblick" richtet sich speziell an Stu­dentinnen und werdende Eltern der Fachhoch­schule Wiesbaden. Durch eine Schwanger­schaft werden viele Fragen aufgeworfen, da sich die Lebenssituation grundlegend ändert. Bisherige Lebensperspektiven müssen neu durchdacht, ge­plant und angepasst werden.

Ziel der Beratung ist es, studentische Eltern frühzeitig über vorhandene Hilfs­systeme zu infor­mieren und Möglichkeiten aufzuzeigen, Studium und Elternschaft zu vereinen. Im persönlichen Gespräch haben deutsche und ausländische Stu­dierende und deren Partner die Möglichkeit, ihre spezifischen und vielfältigen Problemlagen darzu­legen und gemeinsam mit der Beraterin Lösungs­wege zu finden. Die Beraterin unterstützt bei der Problembewältigung oder/und vermittelt an die jeweiligen Fachdienste.

Die Beratung ist kostenlos und unabhängig von Religion, Nationalität und Geschlecht und wird als offene Sprechstunde wöchentlich in der Fachhochschule Wiesbaden angeboten. Weitere Betreuung kann vor Ort oder in der Beratungs­stelle stattfinden.

Sexualpädagogische Arbeit

Ein neues Angebot des SkF Wiesbaden zum Thema „Freundschaft, Liebe, Sexualität und Ver­antwortung" richtet sich speziell an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 12 und 21 Jah­ren in Schulen und Kirchengemeinden. Die prä­ventiv sexualpädagogische Arbeit soll Erfahrungen und Kenntnisse von Eltern­haus und Schule er­gänzen. Sie bietet Hilfe an zur Entwicklung und Stärkung der eigenen Identität und befähigt da­durch zu einem selbstbestimmten Leben in Ver­antwortung sich selbst und anderen gegenüber. Vermittelt wird ein ganzheit­liches Verständnis von Sexualität auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes, das Körper, Geist und Seele als Einheit wahrnimmt.

Im Unterricht werden kompetente und Orien­tierung bietende Informationen über Sexualität, Partnerschaft, Verhütung und Verantwortung ge­geben. Biologisch-medi­zinische Wissensvermitt­lung ist eingebettet in einen ganzheitlichen An­satz durch die Thematisierung von Wert- und Zu­kunftsvorstellungen, Wünschen, Träumen, Sehn­süchten und Ängsten.

Im kommunikativen Austausch eignen sich Jugendliche alters- und situations­angemessene Kompetenzen an. Durch das Erkennen von un­terschiedlichen Normen und Wertvorstellungen auf individueller, familiärer und gesellschaftlicher Ebene werden eigene Einstellungen und Verhal­tensweisen zu Liebe, Partner­schaft, Vertrauen und Sexualität entwickelt. Ein selbstbestimmter, verant­wor­tungs­bewußter Umgang damit hängt wesentlich davon ab, inwieweit der Mensch in der Lage ist, selbstbewußt die eigenen Wünsche, Bedürfnisse und Grenzen zu erkennen und mit­zuteilen.

Die Unterrichtseinheiten werden auf die jewei­lige Gruppe, die geschlechts­spe­zifisch aufgeteilt ist, abgestimmt und berücksichtigen Alter und so­ziale Herkunft.

Gesetzliche Betreuung durch den Sozialdienst katholischer Frauen e.V.

Zu den satzungsgemäßen Aufgaben des SkF ge­hören Vormundschaften für Minderjährige und Betreuungen für Erwachsene sowie Beratung und Hilfe für gefährdete Frauen und psychisch Kranke.

1992 wurde das Vormundschaftsgesetz nach jahrelanger Vorbereitung reformiert und in Be­treuungsgesetz (BtG) umbenannt. Das alte Recht war gekennzeichnet vor allem durch Begriffe wie Entmündigung und Geschäftsunfähigkeit. Nach der Gesetzesänderung können die Amtsgerichte jetzt ganz genau die Bereiche fest­legen, in denen Hilfe und Unterstützung benötigt wird. Diese sind in Aufgaben kreisen zusammengefasst, die auf der Bestallungsurkunde vermerkt werden. Nicht übertragen werden Bereiche, die die Betreuten noch eigenständig erledigen können, um ihnen so ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmt­heit zu erhalten.

Der Personenkreis, für den eine Betreuung vom Amtsgericht beschlossen werden kann, um-fasst Erwachsene, die psychisch krank, körperlich, geistig oder seelisch behindert sind und deshalb ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besor­gen können. Eine Betreuung wird für einen Zeitraum von längstens sieben Jahren eingerich­tet. Vor Ablauf dieser Frist muss vom Gericht über eine Aufhe­bung oder eine Verlängerung entschie­den werden.

Aktuell beschäftigt der SkF zwei hauptamtliche Diplom-Sozialpädagoginnen als Betreuerinnen, unterstützt von einer wechselnden Anzahl von Ehrenamtlichen. Die Aufgabenbereiche in der Betreuungsarbeit umfassen die finanzielle Siche­rung und Versorgung, Arbeitsbeschaffung in Be­hinderten- und Reha-Werkstätten, Wohn­raum­er­haltung und -beschaffung, Gewährleistung der medizinischen Versorgung und psychosoziale Betreuung.

Zu den im Betreuungsgesetz festgeschrie­benen Pflichten eines Betreuungs­vereins gehört auch die Wahrnehmung von Querschnittsaufga­ben, deren Inhalt die Werbung, Fort- und Weiter­bildung und Begleitung von ehrenamtlichen Be­treuern und Betreuerinnen ist. Um diese Aufgabe in Wiesbaden effektiver wahr­nehmen zu können, hat sich im Jahr 2002 der Arbeitskreis „Ehrenamt­liche Betreu­ung" in Wiesbaden gegründet. Ziel des Arbeitskreises ist die Bündelung von Fort­bil­dungsveranstaltungen und die Ansprache möglichst aller in Wiesbaden tätigen ehrenamtlichen Betreuer und Betreuerinnen, einschließlich der Angehörigen.

Ausblick

Öffentlichkeitsarbeit ist für alle Arbeitsbereiche unverzichtbar geworden. Das Profil der Arbeit, konkrete Anliegen und inhaltliche Stellungnah­men werden gezielt einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht, z.B. durch Verbreitung von Infor­mations­material, Informationsveranstaltun­gen für ausgewählte Zielgruppen, Beteiligung bei öffentlichkeitswirksamen Projekten, Pressearbeit, Internetpräsenz, Interviews bei Radio und Fern­sehen. Die Vernetzung im kirchlichen und sozi­alen Raum und mit öffentlichen Fachstellen ist ein weiterer Baustein, über den Multi­plikatoren gewonnen und Informationen verbreitet werden. Auch in Zukunft wird das Spektrum unseres qualifizierten Beratungs- und Hilfenetzes kontinu­ierlich weiter entwickelt und ausgebaut, um auf die sich immer wieder verändernden Bedarfe und Problemlagen von Ratsuchenden und Notlei­denden adäquat rea­gieren zu können. Gerade in Zeiten, in denen Frauen und Familien stärker be­lastet und Kinder oft nur in Zusammenhang mit Armutbenanntwerden, ist es immer wichtiger, als Sozialdienst katholischer Frauen zu Grundwerten und grund­legenden gesellschaftlichen Fragen Po­sition zu beziehen und sich aktiv in die familien­politische Diskussion einzuschalten.

Buch Anfang

Seite zurück

Inhalt

Seite vor

Buch Ende



Copyright © 2004 - 2012 Sozialdienst katholischer Frauen Wiesbaden
Alle Rechte vorbehalten

 


 



Startseite

Sitemap

ooo

Angebote

Aktuell

Der SkF

Kontakt

Links

Impressum

ooo

Satzungen

Selbstverständnis

Geschichte

In eigener Sache

Korrespondenzblatt

Stiftung

xxx

Die Anfänge

Der Aufbau

► 100 Jahre Wiesbaden

Festveranstaltung



Stand: 17.10.2011