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Die Anfänge (1899-1914) Um 1900 befand sich das Wilhelminische Kaiserreich in voller Machtentfaltung. In einer Phase der Hochindustrialisierung hatte Deutschland sich vom Agrar- zum Industriestaat gewandelt, der unter Kaiser Wilhelm II. eine säbelrasselnde "Weltpolitik" mit Flottenrüstung und prestigeträchtiger Erweiterung seines überseeischen Kolonialbesitzes betrieb. Der wirtschaftliche Aufschwung im Innern vermochte die sozialen Gegensätze unbestreitbar zu mildern, und mit dem noch unter Reichskanzler Otto von Bismarck in den, 1880er Jahren eingeführten System der Sozialversicherung hatte Deutschland den Weg zum modernen Wohlfahrtsstaat im internationalen Vergleich sehr früh eingeschlagen.{1} Am Ende des 19. Jahrhunderts begann sich auch das gleichsam untere Ende der Skala sozialer Hilfen, die alte Armenfürsorge (nach heutiger Terminologie: Sozialhilfe), zu einer "Socialen Fürsorge" zu wandeln und auszudifferenzieren, wobei neue Spezialgebiete wie zum Beispiel die Wohnungs-, die Jugend- und die Gesundheitsfürsorge Gestalt annahmen. Hier war übrigens nicht der Staat, sondern die kommunale Selbstverwaltung stilbildend – verkürzt gesagt, ging dabei dem Sozialstaat die "Sozialstadt" voraus.{2} Für die Rechtsvereinheitlichung in der Jugendfürsorge gab das zum 1. Januar 1900 in Kraft tretende Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) wichtige Impulse. Den Alltag der Menschen prägte dies alles um die Jahrhundertwende jedoch erst in Ansätzen. Armut war noch immer ein Massenschicksal; die Leistungen der Kranken- und Rentenversicherung gestalteten sich zunächst sehr bescheiden und kamen überdies nur einem Bruchteil der Betroffenen zugute; die neuen Sonderfürsorgen schließlich steckten noch in ihren Anfängen und waren mit den durchweg älteren privaten (insbesondere konfessionellen) Bemühungen und Initiativen auf diesen Gebieten nicht oder allenfalls unzureichend vernetzt. Eine verlässliche und breitenwirksame Ausprägung erlangte das "duale" System aus freien und staatlichen Akteuren, wie es uns – trotz aller Erosionen seines staatlichen Pfeilers – bis in die Gegenwart geläufig ist, frühestens mit dem Ersten Weltkrieg. Die katholische Kirche befand sich im Wilhelminischen Deutschland um 1900 in einer komplizierten Situation. Zwar hatte sie den Kulturkampf weitgehend überstanden und das eigene Milieu – man denke nur an den erneuten Aufschwung des Verbandskatholizismus – in dieser Zeit der Defensive und Bedrängnis sogar festigen können, aber mental waren die damit verbundenen Erfahrungen noch lange nicht überwunden. Sie wirkten gleichsam subkutan als Traumatisierungen fort und begünstigten bei aller Bereitschaft, sich loyal auf das protestantisch geprägte Kaiserreich einzulassen, immer wieder Tendenzen zum Rückzug auf das eigene Milieu, zu Ghettobildung und Integralismus.{3} Gleichzeitig und zum Teil in Reaktion darauf entwickelte sich jedoch eine innerkirchliche Reformbewegung, bekannt unter dem Namen "Reformkatholizismus", die hinsichtlich ihrer Träger und Ziele sehr heterogen wirkte. Wissenschaftler, Publizisten und Laien gehörten dazu; die Erneuerung der theologischen Disziplinen und ihr Dialog mit den Naturwissenschaften zählte ebenso zu den Zielen wie die Reform der Liturgie, die innerkirchliche Aufwertung des Laienelements und ein politisches "aggiornamento" in Richtung auf Staat und Gesellschaft des Deutschen Kaiserreichs.{4} Während diese politischen Bemühungen teilweise in eine verhängnisvolle Kontinuitätslinie über den kaiserzeitlichen Rechtskatholizismus zu den Deutschnationalen der Weimarer Republik mündeten, dürfen die anfangs genannten Bestrebungen als frühe Wegbereiter des Zweiten Vatikanischen Konzils gesehen werden – als "eine ideengeschichtliche Linie vom Reformkatholizismus zum Reformkonzil".{5} Damit ist in groben Linien der Zeit- und kirchengeschichtliche Hintergrund skizziert, vor dem sich die Gründung des späteren SkF vollzog. Manche dieser übergeordneten Entwicklungslinien wirkten, wie wir noch sehen werden, sogar direkt auf dessen frühe Vereinsgeschichte ein. Seit wann aber besteht der SkF überhaupt? Die Antwort auf diese Frage fällt nicht eindeutig aus. Seine Gründerin Agnes Neuhaus hat immer den 19. Juni 1900 als denjenigen Tag genannt {6} an dem der Verein als "Verein vom Guten Hirten" offiziell und unter Ausschluß der Öffentlichkeit in der Dortmunder Propsteikirche vor wenigen geladenen Frauen aus der Taufe gehoben wurde – eine Vorsichtsmaßnahme, die (neben anderen Gründen) noch den Resten der Kulturkampfgesetzgebung geschuldet war, hatte doch mit Julius Seiler ein Jesuit den Gründungsvortrag übernommen.{7} Das 25jährige und das 50jährige Jubiläum wurden dementsprechend auch 1925 bzw. 1950 begangen.{8} für das Jahr 1899 könnte hingegen sprechen, dass hier die ersten, noch inoffiziellen Wurzeln der Vereinsgründung festzumachen sind, als Agnes Neuhaus den gemeinsamen Gang zur Kommunion am ersten Adventssonntag mit wenigen Gleichgesinnten als Beginn der gemeinsamen, vereinsmäßigen Fürsorgearbeit auf dem Gebiet der weiblichen Gefährdetenhilfe wertete. Auf dieses Datum bezogen sich die Feierlichkeiten zum 90-jährigen Jubiläum des SkF vor zehn Jahren.{9} Die Gründungsphase und die daran anschließende Zeit der raschen Ausbreitung des "Vereins vom Guten Hirten", der sich in bewusster Anlehnung an Namen und Konzeption des preußischen Fürsorgeerziehungsgesetzes von 1900 schon bald "Katholischer Fürsorgeverein für Mädchen, Frauen und Kinder" (KFV) nannte {10}, spiegeln die ausgewählten Dokumente aus unterschiedlichen Blickwinkeln. "Dokument 1" bietet einen sehr persönlichen und ungeachtet seiner späteren Abfassungszeit in hohem Maße authentischen Rückblick der Vereinsgründerin auf die Vorgeschichte des KFV, auf ihre eigenen Motive und das personelle Umfeld. Dabei wird deutlich, wie sehr der Verein einerseits von der sozialpolitischen Aufgeschlossenheit kommunaler Spitzenbeamter profitierte, deren Konzepte von "Socialer Fürsorge" im Gegenzug durch seine Tätigkeit aber auch umzusetzen und zu entwickeln half, war doch gerade die Gefährdetenfürsorge um die Jahrhundertwende als eigenständiges Spezialgebiet noch kaum "entdeckt". "Dokument 4" zählt zu den "Klassikern" der Vereinsgeschichte und ist als konzentrierter Überblick zur Organisationsentwicklung des KFV in der Frühzeit nach wie vor lesenswert. Der Text, von dem mehrere Varianten existieren {11}, wird hier in seiner ursprünglichen Version als Festvortrag abgedruckt. "Dokument 3" bietet Einblicke in die praktische Arbeit der Anfangsjahre, da es sich hierbei um eine Werberede handelt, mit der Agnes Neuhaus in der Öffentlichkeit potentielle Mitarbeiterinnen ansprach. Interessant ist daran vor allem der explizit ausgesprochene Zusammenhang von katholischer Frauenbewegung und Mütterlichkeit ("Welch herrliche Frauenbewegung wird das sein, die so vielen armen Verlassenen eine Mutter bringt!"). Mit diesem zuvor breit entwickelten Gedanken wird dieser Vortrag zum Schlüsseldokument gegen eine verbreitete Forschungsmeinung, welche die organisierte Mütterlichkeit als Beweggrund weiblicher Fürsorgetätigkeit zu einer Errungenschaft der bürgerlichen (nichtkonfessionellen) Frauenbewegung erklärt hat.{12} Die "Dokumente 2 und 5" stellen alte Satzungen des Vereins dar – die erste erhaltene Fassung von 1902, als der Vereinsname noch "Katholischer Fürsorgeverein für Mädchen und Frauen" lautete, und eine revidierte Fassung von 1913. Im direkten Vergleich zeigt sich, dass die spürbar die Handschrift der Verbandsgründerin tragende Erstfassung juristisch noch wenig durchgestaltet war, während die Version von 1913 mit ihrer detaillierten Auflistung der einzelnen Arbeitsgebiete selbst aus gegenwärtiger Sicht erstaunlich aktuell wirkt, zumindest wenn man die zeitgenössische Terminologie auf heutige Sprachregelung überträgt. Die ersten Satzungen sind übrigens der einzige Text, der für den Verein aus der Geistlichkeit einen Präses vorsieht. Seit 1903 – und bis heute – ist an seine Stelle der Geistliche Beirat getreten, der in der praktischen Vereinsarbeit eine beratende Funktion hat. Damit kennzeichnete den KFV bei aller religiösen Verankerung und Anerkennung kirchlicher Autorität, wovon alle Dokumente Zeugnis geben, von Anfang an ein unübersehbares, reformkatholisches Laienelement, gehörte er doch zu den ersten katholischen Frauenvereinen, die eigenverantwortlich unter weiblicher Leitung arbeiteten.{13} Als weitere, seit den Anfängen tragende Grundideen lassen sich ausmachen zum einen das "Arbeiten auf gesetzlicher Grundlage", woraus sich eine enge Kooperation mit behördlichen Stellen in der alltäglichen Arbeit vor Ort nahezu von selbst ergab, und zum anderen der hohe Stellenwert, der dem Zusammenwirken von beruflichen und ehrenamtlichen Kräften in der Fürsorge beigemessen wurde.{14} Dass die Gefährdetenfürsorge, die auf den Geschlechtskrankenstationen der Hospitäler begonnen und bald darauf die Gefangenenfürsorge und den Besuch der Entbindungsanstalten miteinbezogen hatte, das einzige Arbeitsfeld des neuen Vereins bildete, war ein Zustand, der nur kurze Zeit anhielt. Der Übergang von der rettenden Gefährdeten- in die vorbeugende Jugendfürsorge vollzog sich schnell und fließend. Die Teilnahme an Tagungen von bzw. die Mitgliedschaft in wichtigen bürgerlichen Organisationen der Privatwohltätigkeit – Dokument 4 erwähnt die Frankfurter "Centrale für private Fürsorge"; zu nennen wären hier auch das "Archiv Deutscher Berufsvormünder" oder der "Deutsche Verein für Armenpflege und Wohltätigkeit", später "für öffentliche und private Fürsorge" – weitete den Horizont, führte zur Gewinnung neuer Bündnispartner und wies nicht zuletzt auch den KFV selbst als Teil der bürgerlichen Sozialreform aus. Bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges hatte der KFV das Ziel seiner reichsweiten Ausdehnung in etwa schon erreicht. Dass seine Schwerpunkte nach wie vor eindeutig in den Rheinlanden und in Westfalen lagen {15}, ließ sich freilich nicht leugnen und verwies in geographischer wie personeller Hinsicht noch lange auf die Anfänge zurück. Inhaltlich war der Verein in den ersten anderthalb Jahrzehnten seines Bestehens mit der Entwicklung seiner Arbeitsgebiete und der Vereinheitlichung seiner Organisation beschäftigt. Verständlicherweise verfügte er noch nicht wie erstmals in der Weimarer Republik über das Gewicht, Gesetze zu beeinflussen und damit die Rahmenbedingungen der Sozialpolitik selbst zu verändern. Zunächst ging es vielmehr darum, mit den bestehenden Gesetzen zu arbeiten – oder um es mit Agnes Neuhaus zu sagen, "die in diesem B.G.B. enthaltenen Schätze" zu erkennen und anzuwenden.{16} _____________________ {1} {2} {3} {4} {5} {6} {7} {8} {9} {10} {11} {12} {13} {14} {15} {16} __________________________________________________________________
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Wiesbaden
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