Ableistung gemeinnütziger Arbeit im Rahmen der Jugendgerichtshilfe

Nach § 52 SGB VIII (Sozialgesetzbuch – Achtes Buch) wirkt das Jugendamt bei Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mit. Die Vertreter der Jugendge­richtshilfe bringen die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichts­punkte im Verfahren zur Geltung. Darüber hinaus organisiert und überwacht die Jugendgerichtshilfe gerichtlich angeordnete Maßnahmen (§§ 38 und 50 Jugend­gerichtsgesetz).

Eine gerichtliche Maßnahme kann die Anordnung zur Ableistung von Arbeits­stunden in einer von der Jugendgerichtshilfe ausgewählten gemeinnützigen Ein­richtung sein.

Der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Wiesbaden (SkF), Platter Str. 80, bietet drei verschiedene Einsatzgebiete an, in denen junge Frauen diese Arbeitsstunden ableisten können:
1. Im SkF
AnziehTreff in der Friedrichstr. 30 können junge Frauen zusammen mit den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen Baby- und Kinderkleidung sortieren.
2. Verfügen die jungen Frauen über PC Kenntnisse, können sie für Schreibarbeiten eingesetzt werden oder für Sortierarbeiten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.
3. In der
Alleinerziehenden Gruppe oder bei MoBiLe – SkF JungeMütterTreff können Schwangere oder junge Mütter ihre Arbeitsstunden durch Mitarbeit in und Teilnahme an den Gruppen ableisten.

Die Entscheidung, ob eine der o.g. Möglichkeiten im Einzelfall für die betreffende junge Frau passend ist, trifft das Jugendamt. Im Anschluss daran werden Termine mit dem SkF e.V. individuell vereinbart.

Ansprechpartnerin beim SkF e.V.:
Ingrid Lichter
Platter Str. 80
65193 Wiesbaden
Tel.: 0611 / 95 28 712, Mo + Di, 14 – 17 Uhr



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Stand: 19.01.2013