Ableistung
gemeinnütziger Arbeit im Rahmen der Jugendgerichtshilfe
Nach
§
52 SGB VIII
(Sozialgesetzbuch
– Achtes Buch) wirkt das Jugendamt bei Verfahren nach dem
Jugendgerichtsgesetz mit. Die Vertreter der Jugendgerichtshilfe
bringen die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen
Gesichtspunkte im Verfahren zur Geltung. Darüber hinaus
organisiert und überwacht die Jugendgerichtshilfe
gerichtlich angeordnete Maßnahmen (§§ 38 und 50
Jugendgerichtsgesetz).
Eine
gerichtliche Maßnahme kann die Anordnung zur Ableistung von
Arbeitsstunden in einer von der Jugendgerichtshilfe
ausgewählten gemeinnützigen Einrichtung sein.
Der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Wiesbaden
(SkF), Platter Str. 80, bietet drei verschiedene Einsatzgebiete
an, in denen junge Frauen diese Arbeitsstunden ableisten
können:
1. Im SkF AnziehTreff
in
der Friedrichstr. 30 können junge Frauen zusammen mit den
ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen Baby- und Kinderkleidung
sortieren.
2. Verfügen die jungen Frauen über
PC Kenntnisse, können sie für Schreibarbeiten
eingesetzt werden oder für Sortierarbeiten im Bereich der
Öffentlichkeitsarbeit.
3. In der Alleinerziehenden
Gruppe oder
bei MoBiLe
– SkF JungeMütterTreff
können
Schwangere oder junge Mütter ihre Arbeitsstunden durch
Mitarbeit in und Teilnahme an den Gruppen ableisten.
Die
Entscheidung, ob eine der o.g. Möglichkeiten im Einzelfall
für die betreffende junge Frau passend ist, trifft das
Jugendamt. Im Anschluss daran werden Termine mit dem SkF e.V.
individuell vereinbart.
Ansprechpartnerin
beim SkF e.V.:
Ingrid Lichter
Platter Str. 80
65193
Wiesbaden
Tel.: 0611 / 95 28 712, Mo + Di, 14 – 17 Uhr
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