Rechtliches
Anonyme
Beratung
Schwangerschaftsvor- und Nachsorge
Vertrauliche
Geburt
Rechtliche
Informationen für die abgebende Mutter
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Sie
haben sich entschlossen, Ihr Kind dem Sozialdienst katholischer
Frauen e.V. Wiesbaden anzuvertrauen. Ihr Kind wird nach der
Geburt in Obhut genommen und in einer vom Jugendamt Wiesbaden
geprüften und betreuten Adoptionspflegefamilie
untergebracht.
Bis zum gerichtlichen und rechtskräftigen
Abschluss der Adoption wird für Ihr Kind gerichtlich ein
Vormund gemäß §§ 1751,
1674,
1773
ff
BGB
bestellt,
der Ihr Kind in allen Belangen rechtlich vertritt und alle zum
Wohl Ihres Kindes erforderlichen Entscheidungen trifft. Dabei
werden Ihre geäußerten Wünsche, sofern sie
rechtlich vertretbar und am Kindeswohl orientiert sind,
berücksichtigt.
Bis zur endgültigen
Adoptionsfreigabe können Sie Ihr Kind auf Wunsch besuchen
und es auch wieder zu sich nehmen, sofern Sie in der Lage sind,
für Ihr Kind zu sorgen. Dabei stehen Ihnen die Angebote
aller in Frage kommenden kirchlichen und öffentlichen Hilfen
(z.B. Jugendhilfe oder Sozialhilfe) zur Verfügung.
Sie
haben eine Bedenkzeit von mindestens
acht
Wochen, um zu prüfen, ob Sie doch mit Ihrem Kind zusammen
leben können. Frühestens nach dieser Frist von 8 Wochen
können Sie eine wirksame Einwilligungserklärung gemäß
§ 1747
BGB
zur
Adoption Ihres Kindes vor einem Notar abgeben. Bis zur Abgabe
dieser Erklärung können Sie Ihren Entschluss ändern
und von einer Adoptionsfreigabe absehen, vorausgesetzt, Sie geben
Ihre Anonymität auf.
Sofern Sie anonym bleiben, wird
das Kind weiterhin in der Adoptionspflegefamilie leben, mit dem
Ziel der folgenden Adoption.
Sind Ihre Identität und
Ihr Aufenthalt nach einem Jahr (Adoptionszeit) immer noch
unbekannt, wird nach der Prüfung durch das zuständige
Vormundschaftsgericht unter Beteiligung des örtlich
zuständigen Jugendamtes das Gericht gemäss §§ 1747.4,
1752
BGB
Ihre
fehlende schriftliche Einwilligung ersetzen und die Adoption
aussprechen. Dieser Adoptionsbeschluss ist endgültig und bis
auf eng begrenzte Ausnahmefälle nicht mehr rückgängig
zu machen. Alle Rechte und Pflichten, die Sie bisher als
leibliche Mutter hatten, erlöschen und gehen auf die
Adoptiveltern über.
Sollten Sie nach rechtskräftig
abgeschlossener Adoption zu einem späteren Zeitpunkt
Informationen über Ihr Kind wünschen, können Sie
sich jederzeit und unbefristet erneut an die Beratungsstelle des
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Wiesbaden, Aktion Moses
Wiesbaden, wenden.
Ihre
Ansprechpartnerinnen sind:
Monika
Nicodemus 0611 / 95 28 716 und
Rosemarie Bürger 0611 / 95
28 713
Wir
sind Tag und Nacht telefonisch erreichbar:
01805
/ 0 88 88 0
(12,3
Cent / Minute)
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