Rechtliches

Anonyme Beratung
Schwangerschaftsvor- und Nachsorge
Vertrauliche Geburt



Rechtliche Informationen für die abgebende Mutter ____________________

Sie haben sich entschlossen, Ihr Kind dem Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Wiesbaden anzuvertrauen. Ihr Kind wird nach der Geburt in Obhut genommen und in einer vom Jugendamt Wiesbaden geprüften und betreuten Adoptionspflegefamilie untergebracht.

Bis zum gerichtlichen und rechtskräftigen Abschluss der Adoption wird für Ihr Kind gerichtlich ein Vormund gemäß
§§ 1751, 1674, 1773 ff BGB bestellt, der Ihr Kind in allen Belangen rechtlich vertritt und alle zum Wohl Ihres Kindes erforderlichen Entscheidungen trifft. Dabei werden Ihre geäußerten Wünsche, sofern sie rechtlich vertretbar und am Kindeswohl orientiert sind, berücksichtigt.

Bis zur endgültigen Adoptionsfreigabe können Sie Ihr Kind auf Wunsch besuchen und es auch wieder zu sich nehmen, sofern Sie in der Lage sind, für Ihr Kind zu sorgen. Dabei stehen Ihnen die Angebote aller in Frage kommenden kirchlichen und öffentlichen Hilfen (z.B. Jugendhilfe oder Sozialhilfe) zur Verfügung.

Sie haben eine Bedenkzeit von
mindestens acht Wochen, um zu prüfen, ob Sie doch mit Ihrem Kind zusammen leben können. Frühestens nach dieser Frist von 8 Wochen können Sie eine wirksame Einwilligungserklärung gemäß § 1747 BGB zur Adoption Ihres Kindes vor einem Notar abgeben. Bis zur Abgabe dieser Erklärung können Sie Ihren Entschluss ändern und von einer Adoptionsfreigabe absehen, vorausgesetzt, Sie geben Ihre Anonymität auf.

Sofern Sie anonym bleiben, wird das Kind weiterhin in der Adoptionspflegefamilie leben, mit dem Ziel der folgenden Adoption.

Sind Ihre Identität und Ihr Aufenthalt nach einem Jahr (Adoptionszeit) immer noch unbekannt, wird nach der Prüfung durch das zuständige Vormundschaftsgericht unter Beteiligung des örtlich zuständigen Jugendamtes das Gericht gemäss
§§ 1747.4, 1752 BGB Ihre fehlende schriftliche Einwilligung ersetzen und die Adoption aussprechen. Dieser Adoptionsbeschluss ist endgültig und bis auf eng begrenzte Ausnahmefälle nicht mehr rückgängig zu machen. Alle Rechte und Pflichten, die Sie bisher als leibliche Mutter hatten, erlöschen und gehen auf die Adoptiveltern über.

Sollten Sie nach rechtskräftig abgeschlossener Adoption zu einem späteren Zeitpunkt Informationen über Ihr Kind wünschen, können Sie sich jederzeit und unbefristet erneut an die Beratungsstelle des Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Wiesbaden, Aktion Moses Wiesbaden, wenden.


Ihre Ansprechpartnerinnen sind:
Monika Nicodemus 0611 / 95 28 716 und
Rosemarie Bürger 0611 / 95 28 713

Wir sind Tag und Nacht telefonisch erreichbar:
01805 / 0 88 88 0
(12,3 Cent / Minute)



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Alle Rechte vorbehalten



 


 



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Stand: 17.10.2011